1786 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien (P3/110063/3/2012) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek

 

Die Bundespolizeidirektion Wien ersucht mit Schreiben vom 24. April 2012, P3/110063/3/2012, eingelangt am 25. April 2012, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 35 Abs. 2 iVm 53 Wehrgesetz 2001.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 15. Mai 2012 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G; dagegen: F, B) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Bundespolizeidirektion Wien, GZ. P3/110063/3/2012, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek besteht.

Wien, 2012 05 15

                                  Johann Rädler                                                              Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann