18 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (AZ 21 St 8/08t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter
Die Staatsanwaltschaft Graz ersucht mit Schreiben vom 4. November 2008, Aktenzeichen 21 St 8/08t, eingelangt am 7. November 2008, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 283 Abs. 2 sowie 188 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 25. November 2008 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass – ratione temporis – kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten strafbaren Handlungen und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Graz, GZ
21 St 8/08t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten
zum Nationalrat Dr. Susanne Winter wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3
B- VG festgestellt, dass – ratione temporis – kein
Zusammenhang zwischen den inkriminierten strafbaren Handlungen und der
politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter
besteht.
Wien, 2008 11 25
Jakob Auer Mag. Heribert Donnerbauer
Berichterstatter Obmann