18 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (AZ 21 St 8/08t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter

 

Die Staatsanwaltschaft Graz ersucht mit Schreiben vom 4. November 2008, Aktenzeichen 21 St 8/08t, eingelangt am 7. November 2008, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 283 Abs. 2 sowie 188 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 25November 2008 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass – ratione temporis – kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten strafbaren Handlungen und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Graz, GZ 21 St 8/08t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3
B- VG festgestellt, dass – ratione temporis – kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten strafbaren Handlungen und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter besteht.

Wien, 2008 11 25

                                     Jakob Auer                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann