Entschließung

betreffend sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des StGB vorzulegen, der für die Tat des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person unter Ausnützung ihrer mangelnden Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit die gleichen Strafrahmen vorsieht, wie diese auch für die Tatbestände der Vergewaltigung § 201 Abs 1 StGB und qualifizierten Vergewaltigung § 201 Abs 2 StGB gelten.