1865 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1802 der Beilagen): Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz)

 

In Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit eines altersgerechten Pflichtschulabschlusses für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und für Erwachsene neben den herkömmlichen Externistenprüfungen geschaffen werden. Der Pflichtschulabschluss stellt im Bildungsweg von jungen Menschen einen bedeutenden Meilenstein dar. Er bildet die Grundvoraussetzung für den weiterführenden Schulbesuch und den Einstieg in das Berufsleben.

Es besteht derzeit keine Möglichkeit des altersadäquaten Pflichtschulabschlusses für Jugendliche und Erwachsene, die im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (in der Regel bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) den für einen allfälligen weiteren Schulbesuch erforderlichen erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe nicht erlangt haben.

Das neue Modell des Pflichtschulabschlusses soll eine erwachsenengerechte Abschlussprüfung gemäß den Anforderungen der Pflichtschule darstellen. Das erfordert freilich auch einen Lehrplanbezug zum allgemein bildenden Schulwesen auf der Sekundarstufe I, wobei jedoch eine zielgruppenadäquate Zusammenstellung der Kompetenzanforderungen in den einzelnen Prüfungsgebieten die Attraktivität dieses Bildungsabschlusses für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr und für Erwachsene erhöhen soll.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung und zur Förderung der geforderten Schlüsselkompetenzen soll nach dem Vorbild der Berufsreifeprüfung die Erwachsenenbildung ihren Beitrag leisten. In den einzelnen Prüfungsgebieten sollen Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prüfung angeboten und durchgeführt werden. Nach Maßgabe von gesetzlich reglementierten Qualitätskriterien sollen Prüfungen über die Lehrgänge als Teilprüfung der Pflichtschulabschluss-Prüfung anerkannt werden.

Auf die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl. I Nr. 39/2012, sei verwiesen. Diese Vereinbarung sieht ein Modell der finanziellen Förderung solcher Lehrgänge aus Bundes- und Landesmitteln vor.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Nikolaus Prinz die Abgeordneten Franz Riepl, Edith Mühlberghuber, Tanja Windbüchler-Souschill, Peter Haubner, Mag. Josef Lettenbichler, Dieter Brosz, MSc, Elmar Mayer, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 


 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Ferner beschloss der Unterrichtsausschuss einstimmig folgende Feststellungen:

Der Unterrichtsausschuss geht davon aus, dass die positiv absolvierte Pflichtschulabschluss-Prüfung jedenfalls für all jene weiterführenden Ausbildungen als Kriterium gleichwertig ist, die bisher die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bzw. den Abschluss der 9. Schulstufe voraussetzen. Dies sind beispielsweise:

1.      Die Ausbildung zum Pflegehelfer/zur Pflegehelferin, geregelt im Gesundheits- und Krankenpflegesetz

2.      Die Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf, geregelt im MAB-Gesetz

Der Ausschuss geht weiter davon aus, dass der Bundesminister für Gesundheit die Aufnahmekriterien in den geltenden Bestimmungen im Sinne w.o. zeitgerecht adaptiert.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1802 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 06 28

                                 Nikolaus Prinz                                                           Dr. Walter Rosenkranz

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann