187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 473/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Umsetzungs- und Finanzierungsplans einer bundesweiten, abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung

Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Einstimmung wurde am 1. 12. 2004 ein Entschließungsantrag für eine Bund-Länder Arbeitsgruppe angenommen, die Empfehlungen zum Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ausarbeiten und die Grundlagen für einen Diskussions- und Entscheidungsprozess bezüglich der Finanzierung dieses Versorgungsbereichs präsentieren sollte. Die Ergebnisse dieser  Arbeit wurden bereits im Mai 2006 veröffentlicht.

Wie erwartet leidet die Betreuung und Versorgung schwerst kranker und sterbender Menschen unter den unterschiedlichen Zuständigkeiten für Gesundheit und Soziales und der Vielzahl der Finanziers. Verschiedenste Lösungsmodelle wurden in den Ländern auf Eigeninitiative der Betreiber entwickelt.

Die Beseitigung von Schnittstellen, die Zusammenführung von Kompetenzen und die Verantwortung für Budgets waren und sind zentrale Ziele aller Gesundheitsreformbemühungen. Die Situationsanalyse der Bund-Länder Arbeitsgruppe bietet hier ein Paradebeispiel eines dringlichst notwendigen Reformprojektes.

Humanes Sterben kann nicht vom Wohnort oder der Frage unterschiedlicher Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kassen abhängen. Es sollte Grundrecht aller sein.

Während in Krankenanstalten palliativmedizinische Leistungen regelfinanziert sind, werden mobile, stationäre und teilstationäre Hospizangebote vorwiegend über Sozialleistungen, Spenden und private Finanzierungsanteile budgetiert.

Hier böte sich an, stationäre und teilstationäre Hospize in die Regelfinanzierung von Krankenanstalten zu übernehmen und ihnen den Sonderstatus einer Krankenanstalt, mittels eine Novelle des Krankenanstaltengesetzes, zu gewähren.

Unter allen Umständen muss vermieden werden, dass Betroffene und ihre Angehörigen zum Spielball divergierender finanzieller Interessen und allgemeiner Sparpläne werden.

Die unterschiedlichsten Finanzierungstöpfe lassen sich problemlos zu einem virtuellen Budget zusammenführen, um dann gemeinsame Überlegungen zu den Finanzierungsströmen in die diversen Teilbereiche der Hospiz- und Palliativmedizin anzustellen.

Die Abweichungen der verifizierten Soll-Zustände in der abgestuften Versorgung schwerst Kranker und Sterbender vom Ist-Stand sind jedoch derart massiv, dass weitere Verzögerungen nicht hingenommen werden können.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Mai 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald die Abgeordneten Hermann Lipitsch, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Sabine Oberhauser sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger und Dr. Kurt Grünewald einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Sowohl im Regierungsübereinkommen als auch in der letzten Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 ist vorgesehen, dass der Ausbau der palliativen und Hospizversorgung vorangetrieben werden soll. Über den Fortgang dieser Anstrengungen soll daher der Bundesminister für Gesundheit einen Zwischenbericht erstellen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger und Dr. Kurt Grünewald einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 05 08

                                Oswald Klikovits                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau