191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 566/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Evaluierung der Leistungsinformation

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. März 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bereits jetzt sieht § 81 Abs. 1 ASVG vor, dass die Krankenversicherungsträger einmal im Kalenderjahr die Versicherten über die Kosten der von ihnen und ihren Angehörigen in Anspruch genommenen Sachleistungen (ärztliche und zahnärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Transporte sowie Spitalstage) zu informieren haben. Dieses Leistungsblatt erhalten Versicherte und Mitversicherte ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die im Kalenderjahr des Vorjahres Sachleistungen von ihrer Krankenversicherung in Anspruch genommen haben.

Dabei hat jede Kasse andere Verrechnungsbestimmungen und andere Tarife. Vergütet werden die Tarife, die vertraglich zwischen der jeweiligen Kasse und dem Vertragspartner ausverhandelt wurden.

Aus Sicht des Rechnungshofes sollten die Kosten der bisherigen jährlichen Leistungsinformation (LIVE) evaluiert werden. Gerade im Gesundheitsbereich ist Kostenbewusstsein des Einzelnen ganz besonders wichtig. Daher sollte eine vierteljährliche Leistungsinformation eingeführt werden, die verständlicher formuliert und vollständiger aufgeschlüsselt sein soll. Denn dadurch kann jede Person feststellen, welche Leistungen tatsächlich bezogen wurden. Zudem wird zu einer Entlastung der Gesundheitskosten und zur Sanierung der Krankenversicherung beigetragen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Mai 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Karl Donabauer und Bernhard Vock.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 05 08

                                 Karl Donabauer                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau