193 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 3 St 98/07t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 24. März 2009, GZ 3 St 98/07t, eingelangt am 1. April 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 51 Abs. 1 DSG.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 12. Mai 2009 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass – ratione temporis – kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, GZ 3 St 98/07t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass – ratione temporis – kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.
Wien, 2009 05 12
Johann Rädler Dr. Peter Sonnberger
Berichterstatter Obmann