193 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 3 St 98/07t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner

 

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 24März 2009, GZ 3 St 98/07t, eingelangt am 1April 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 51 Abs. 1 DSG.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 12Mai 2009 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass – ratione temporis – kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, GZ 3 St 98/07t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass – ratione temporis – kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.

Wien, 2009 05 12

                                  Johann Rädler                                                             Dr. Peter Sonnberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann