194 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 095 Hv 27/09z) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 10. April 2009, GZ 095 Hv 27/09z, eingelangt am 20. April 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 111 Abs. 1 und 2 sowie 152 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 12. Mai 2009 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser nicht zuzustimmen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ 095 Hv 27/09z, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser nicht zugestimmt.
Wien, 2009 05 12
Hannes Weninger Dr. Peter Sonnberger
Berichterstatter Obmann