1945 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (1905 der Beilagen): Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG)

Beglaubigungen werden durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland derzeit aufgrund einer eigenen Rechtsgrundlage, namentlich der Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1984 betreffend Beglaubigungen durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, BGBl. Nr. 140/1984, gestützt auf Art. 5 WKK, vorgenommen. Beglaubigungen werden durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bei Urkunden aus Staaten, mit denen Österreich weder ein bilaterales noch ein multilaterales Vertragsverhältnis zur Befreiung von Urkunden von der Beglaubigung verbindet, auf Grundlage des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt B, vorgenommen, das ganz allgemein die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Angelegenheiten des Völkerrechts und somit auch für Beglaubigungen festlegt bzw. auf Grundlage des Völkergewohnheitsrechts vorgenommen. Um eine spezifische Rechtsgrundlage für Beglaubigungen durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und die Vertretungsbehörden des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu schaffen, soll ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden erlassen werden.

Der Außenpolitische Ausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Alev Korun und Wolfgang Großruck.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1905 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 10 10

                            Werner Amon, MBA                                                               Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann