2018 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karin Hakl

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 30. Oktober 2012, 614 St 3/10m, eingelangt am 5. November 2012, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karin Hakl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12, zweiter Fall, 153 Abs. 1 und 2 StGB bzw. §§ 12, zweiter Fall, 165 Abs. 2 StGB idF BGBl. I 109/2007.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 13. November 2012 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B; dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karin Hakl besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 614 St 3/10m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karin Hakl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B­VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung  und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karin Hakl besteht.

Wien, 2012 11 13

                                  Konrad Steindl                                                              Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann