2021 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1989 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden eine Reihe von Bundesgesetzen angepasst:

Es soll die Verlängerung der Regelung zur Berücksichtigung der von Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern geleisteten Arbeiten im Rahmen der Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit Vermittlungshindernissen in das Berufsleben sowie für die Durchführung von Projekten der Qualitätssicherung in der Lehrverpflichtung bis einschließlich für das Schuljahr 2014/15 sichern. Weiters ist eine begleitende Evaluierung dieser Maßnahme vorgesehen. Schließlich sollen auch die Voraussetzungen für eine verstärkte Einbeziehung der Leiterinnen und Leiter bei der Auswahl von Lehrkräften für ihre Schule zu den Bewerbungen gegenüber der Personalstelle und die Möglichkeit, zu den Bewerbungen Stellung zu nehmen und der Personalstelle Auswahlvorschläge zu übermitteln, geschaffen werden.

Im Landesvertragslehrpersonengesetz soll der Begriff „Neue Mittelschule“ eingeführt werden.

Auf Grund der Unterschiedlichkeit der von den jeweiligen Studienkommissionen gemäß § 42 des Hochschulgesetzes 2005 zu verordnenden Curricula und Prüfungsordnungen wurde mit den durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 119/2008, BGBl. I Nr. 114/2009 und BGBl. I Nr. 31/2011 ergangenen Novellen zum Prüfungstaxengesetz - Schulen/Pädagogische Hochschulen eine Rechtsgrundlage geschaffen, die das Rektorat einer Pädagogischen Hochschule gemäß § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 ermächtigte, Lehrerinnen bzw. Lehrern für die Begutachtung der Bachelorarbeit sowie Lehrerinnen bzw. Lehrern, die in einem Studienjahr besondere Leistungen im Rahmen der Prüfungstätigkeit im Bereich eines Studienganges erbracht haben, besondere Prüfungsprämien zu gewähren. Für die Auszahlung dieser Prüfungsprämien sollen die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das Studienjahr 2012/2013 für jede bzw. jeden im Bereich eines Studienganges an einer Pädagogischen Hochschule bzw. an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien wirksam inskribierte Studierende bzw. inskribierten Studierenden - ebenso wie bereits für die Studienjahre ab 2007/2008 einen Betrag von jährlich 110 Euro zur Verfügung stellen.

Mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2013 tritt für das Lehrpersonal an Pädagogischen Hochschulen ein den hochschulmäßigen Rahmenbedingungen besser Rechnung tragendes neues Dienst- und Besoldungsrecht in Kraft. Für das Studienjahr 2012/13 soll daher die im Prüfungstaxengesetz bisher zur Abgeltung der Prüfungstätigkeiten und der Betreuung von Bachelorarbeiten vorgesehene Regelung letztmalig verlängert werden.

Weiters sollen einzelne Bestimmungen des Unterrichtspraktikumsgesetzes durch Ersetzung des Begriffes „Kinderzulage“ durch den Begriff „Kinderzuschuss“ adaptiert werden.

Schließlich sollen Redaktionsversehen bereinigt werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hermann Gahr die Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Anna Franz, Dr. Harald Walser und Ursula Haubner sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1989 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 11 20

                                 Hermann Gahr                                                          Dr. Walter Rosenkranz

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann