2029 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1702/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. Oktober 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zuwendungen für pflegende Angehörige zur Finanzierung einer Ersatzpflege werden derzeit aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (§ 22 des Bundesbehindertengesetzes) nach Maßgabe der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Derzeit gibt es also keinen Rechtsanspruch für pflegende Angehörige, wenn sie um eine Zuwendung zur Finanzierung einer Ersatzpflege beim Bundessozialamt ansuchen. Die Entlastung von pflegenden Angehörigen ist jedoch als so wichtig zu erachten, dass ein Zuschuss zur Ersatzpflege nicht nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden sollte. Mit diesem Antrag soll ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung zur Finanzierung einer Ersatzpflege geschaffen werden. Denn die Langzeitpflege ist für Angehörige nicht nur physisch und psychisch sondern auch finanziell belastend. Durch den Rechtsanspruch auf eine Ersatzpflege für die Zeit eines Urlaubs oder einer Krankheit soll einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegenden Angehörigen und der von ihnen betreuten Personen verhindert werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 27. Juni und 20. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Ursula Haubner, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Oswald Klikovits, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Erwin Spindelberger, August Wöginger, Bernhard Vock, Franz Riepl, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Karl Donabauer, Wolfgang Katzian und Johann Hechtl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 20

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau