2039 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenreduktion und Implementierung der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Sozialversicherungssystem

Die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Oktober 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Österreichische Krebshilfe, deren Information die Basis für folgenden Antrag darstellt, leistet durch ihre wissenschaftlichen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag um das Bewusstsein zur Vorsorge und Früherkennung von Krebs in der österreichischen Bevölkerung zu forcieren.

Humane Papillomaviren (HPV) sind weit verbreitete Viren, mit denen sich sowohl Männer als auch Frauen infizieren können. Mehr als zwei Drittel der Menschen (Männer, Frauen – auch Kinder) infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV – ohne dass sie es wissen oder bemerken. Die Übertragung von HPV erfolgt am häufigsten durch sexuelle Kontakte. HPV kann aber auch durch einfache (Haut)Kontakte übertragen werden.

Es existieren etwa 100 ‚Typen‘ von HP-Viren. Die meisten HPV-Typen tragen ein geringes Risiko (‚low risk‘) für eine Krebserkrankung. Bestimmte Typen der HP-Viren sind mit einem hohen Risiko (‚high risk‘) für eine Krebserkrankung behaftet und können zu Krebsvorstufen und in weiterer Folge zu Gebärmutterhalskrebs oder andern Krebsarten im Genitalbereich führen.

Neben zahlreichen anderen HPV-Typen sind in Europa die Typen 16 und 18 die häufigsten krebserregenden HPV-Typen - die oft auch als ‚high risk HPV‘ bezeichnet werden. Man geht davon aus, dass über 70% aller Gebärmutterhalskrebserkrankungen und deren Vorstufen durch diese beiden HPV-Typen verursacht werden.

Die Impfung wird laut aktuellem Impfplan 2012 des Gesundheitsministeriums möglichst vor Eintritt in das sexuell aktive Alter empfohlen (ab 9. Lebensjahr), kann aber bei Frauen und Männern in jedem Alter geimpft werden, da die Impfung vor neuen Infektionen unabhängig von der sexuellen Aktivität schützt.

Für die oben genannte Gruppe bietet die Impfung einen maximalen Schutz gegen die 4 wichtigsten HPV-Typen (6, 11, 16 und 18) und reduziert somit das Risiko an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken um ca. 70% und an Genitalwarzen zu erkranken um 90%. 

Die HPV-Impfung ist eine vorbeugende (‚prophylaktische‘) Impfung und nicht zur Behandlung des Gebärmutterhalskrebses oder dessen Vorstufen geeignet. Durch die Impfung kann man sich nur vor den häufigsten krebserregenden HP-Viren schützen, nicht aber vor den anderen, die für etwa 30% der Gebärmutterhalskrebserkrankungen verantwortlich sind.

Eine vollständige HPV-Impfung erfolgt in drei Teilen, jeweils in den Oberarm und kostet derzeit ca. 208 € pro Teilimpfung, das heißt für die komplette, dreiteilige Impfung muss mit 624,00 Euro (Medikamentenkosten) gerechnet werden. Die Kosten der HPV-Impfung werden derzeit nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Die derzeit verfügbaren Daten und Studien garantieren einen Impfschutz für die Dauer von 5 Jahren, Experten nehmen an, dass der Schutz ein Leben lang andauern könnte.“

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Martina Schenk die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dorothea Schittenhelm, Mag. Judith Schwentner, Dr. Erwin Rasinger, Heidrun Silhavy, Gabriele Binder-Maier sowie die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

 

Mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, F, dagegen: G, B) beschloss der Gleichbehandlungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 21

                            Claudia Durchschlag                                                        Mag. Gisela Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau