2059 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1962/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Neuregelung der sog. Altpolitiker-Pensionen

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 und das „Belastungspaket“ 2012 müssen unterschiedlichste Bevölkerungsgruppen in Österreich tiefe Einschnitte akzeptieren, behinderte Menschen ebenso wie die Familien, die Bauern, die kleinen Gewerbetreibenden, die Arbeitnehmer und die Pensionisten. Die üppigen sog. Altpolitiker-Pensionen hingegen blieben unangetastet. Seit 1997 ist zwar der Weg zur üppigen Politikerpension versperrt, doch der Staat zehrt an den Altlasten.

Rund 26 Millionen Euro flossen 2010 in sog. Altpolitiker-Pensionen und Versorgungsbezüge an deren Witwen bzw. Witwer und Waisen. Laut aktuelleren Berechnungen beträgt der jährliche Aufwand für sog. Altpolitiker-Pensionen um die 90 Millionen Euro, denn auch die Länder hatten ähnlich üppige Regelungen wie der Bund.

Aktuell beziehen bereits 66 Altpolitiker monatlich mehr als 10.000 Euro, 38 Altpolitiker knapp unter 10.000 Euro und 111 Altpolitiker monatlich zwischen 3.900 und 5.500 Euro.

Um den Bundeshaushalt zu entlasten und mit gutem Beispiel voranzugehen, soll die jeweilige Partei, welcher der Altpolitiker zurechenbar ist, für jenen Teil der sog. Altpolitiker-Pension aufkommen, der über der höchst möglichen ASVG-Pensionsleistung liegt.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Mag. Harald Stefan.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1962/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, B).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Stefan Prähauser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 27

                               Stefan Prähauser                                                            Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann