2061 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1838/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzlichen Konsolidierungsbedarfs im Bereich der Politikerpensionen alt

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Februar 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Angesichts der erheblichen Einbußen für PensionistInnen in Zusammenhang mit dem gegenwärtig diskutierten Sparpaket ist es mehr als zynisch, dass die zum Teil exorbitant hohen Pensionen des alten Systems der Politikerpensionen einerseits in so geringem Ausmaß, andererseits mit derart gravierenden Schlupflöchern zur Budgetkonsolidierung herangezogen werden.

Beispielhaft zu nennen wäre in etwa,

-       dass Personen, die Pensionen aus einer Berufstätigkeit, aus der Abgeordnetentätigkeit und aus einer Regierungsfunktion erhalten, nicht auf Basis ihrer Gesamtpension Sicherungsbeiträge leisten müssen, sondern für jeden Bestandteil ihrer Pension (und damit jeweils auf niedriger Basis) extra die Höhe der Sicherungsbeiträge errechnet wird. Auf diese Weise kann die Situation eintreten, dass ein Politiker oder eine Politikerin zwar ein Gesamtpensionseinkommen von € 10.000,- und mehr im Monat hat, aber mit keinem einzigen Pensionsbestandteil über die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kommt und daher keinen erhöhten Pensionssicherungsbeitrag zu entrichten hat;

-       dass die Grenze, ab der ein höherer Pensionssicherungsbeitrag zu entrichten ist, mit der sachlich ungerechtfertigt hohen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gezogen wird. Diese Grenze ist völlig willkürlich, da es keine gesetzliche Pension in Österreich gibt, die diese Höhe auch nur annähernd erreichen kann.

Das Wort „Politiker“ gilt in Österreich derzeit – und das kann den Menschen schwer vorgeworfen werden – als Synonym für Korruption, Zynismus und Nepotismus. Das System der Politikerpensionen alt ist ein Symbol dieses Zynismus. Wer das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen will, muss beweisen, dass er/sie mit derartig die Masse der Menschen verhöhnenden Praktiken effektiv Schluss macht.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Karl Öllinger.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1838/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Stefan Prähauser gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 27

                               Stefan Prähauser                                                            Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann