2062 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2109/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. November 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die im Vorjahr von SPÖ und ÖVP im Parlament beantragte und beschlossene Erhöhung der Politikergehälter bis 3.999 Euro brutto für das Jahr 2012 sowie die mit 31. Dezember 2012 bevorstehende Beendigung der Nulllohnrunde bei Politikerbezügen wird seitens des BZÖ abgelehnt. In einer so ernsten Lage der Staatsfinanzen wie heute die Politikergehälter zu erhöhen, ist ein mehr als schlechtes Signal.

Wie erinnerlich habe die Regierung 2012 auf die BZÖ-Forderung nach einer generellen Nulllohnrunde für Politiker hektisch reagiert und sofort eine allgemeine Nulllohnrunde versprochen, dann wurden Gehälter bis rund 4.000 Euro trotzdem erhöht und wieder ein Versprechen gebrochen.

Das BZÖ ist als einzige Partei klar gegen eine grundsätzliche Erhöhung aller Politikergehälter. Die Pensionisten bekommen nicht einmal die Inflation abgegolten, die Familienbeihilfe und das Kinder­betreuungsgeld wurden seit Jahren nicht wertangepasst. Da ist es völlig unangebracht, über eine Erhöhung der Politgagen zu diskutieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben für das teure und aufgeblähte Politsystem genug gezahlt.

Das BZÖ fordert daher ein Ende dieser unwürdigen Diskussion und auch die anderen Parteien auf, die Politikergehälter nicht gesamt zu erhöhen und der BZÖ-Forderung nach einer Nulllohnrunde für alle zuzustimmen, die aus der Tätigkeit als Politiker Geld vom Steuerzahler erhalten. Politiker zu sein heißt, einen Dienst am Bürger zu leisten. Dabei geht es nicht um die eigene Absicherung. Das BZÖ sagt daher klar Nein zur Erhöhung der Politikergehälter.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Ernest Windholz.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B, dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Stefan Prähauser gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 27

                               Stefan Prähauser                                                            Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann