2076 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1118/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen modernen Landraub („Land Grabbing“) in Entwicklungsländern

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mehr als eine Milliarde Menschen auf der Welt leiden Hunger. 80 % der Hungernden leben auf dem Land, sodass ein struktureller Zusammenhang zwischen Landfragen und der Hungerbekämpfung besteht. Das eigene Stück Land stellt für die meisten Armen die einzige Chance dar, sich und ihre Familien zu ernähren.

Zusätzlich zur weltweit ungerechten Verteilung von Land gibt es eine neue Art der Landnahme, die als "Offshore-Farming" oder „Land Grabbing“ bezeichnet wird. Dabei sichern sich Länder wie Saudi Arabien, Korea oder China riesige Flächen im Ausland, um sie für die heimische Nahrungsmittel- oder Agrartreibstoffproduktion zu nutzen. Auch private Investoren entdecken Land zunehmend als eine gewinnbringende Anlage. Die Kauf- oder langjährigen Leasing-Verträge werden meist ohne Rücksicht auf die dort lebende Bevölkerung abgeschlossen. Menschen, die ohnehin meist zu den Ärmsten der Welt gehören, werden oftmals entschädigungslos vertrieben und in ihren Rechten grob verletzt. Allein in Afrika, so schätzt die FAO, wurden in den letzten drei Jahren 20 Millionen Hektar Land durch ausländische Investoren akquiriert. Der großflächige Ausverkauf von Land in Entwicklungsländern hat eine massive Umverteilung von Landrechten von lokalen Gemeinden und KleinbäuerInnen hin zu privaten (Groß)Investoren und damit verbunden oft die vermehrte Verwendung manipulierten Saatguts sowie den Einsatz von Pestiziden und Düngemittel zur Folge.

Als Antwort auf die „Privatisierungswelle“ hat nun die Weltbank gemeinsam mit anderen multilateralen Organisationen, wie FAO, IFAD und UNCTAD ein Set von Leitlinien ("Principles for Responsible Agricultural Investment that Respects Rights, Livelihoods and Resources ")1 entwickelt, die dazu führen sollen, dass diese Landnahmen gesellschaftlich akzeptabel durchgeführt werden. Internationale soziale Bewegungen wie La Via Campesina, GRAIN, das Land Research Action Network und FIAN lehnen diese Form des Umgangs mit Land Grabbing von Seiten dieser Organisationen jedoch ab, weil solche Leitlinien den Landraub eher legitimieren als dem Phänomen entgegenzuwirken oder es zu stoppen.

Die Landnahmen sind mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Nahrung, nicht vereinbar. Sie bieten höchstens den aufkaufenden oder leasenden Ländern, aber nicht der einheimischen Bevölkerung Nahrungsmittelsicherheit. Überdies geht diese Entwicklung nicht in Richtung der Empfehlungen des Weltagrarberichts, die auf eine bäuerliche Landwirtschaft abzielen.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 in Verhandlung genommen und einstimmig beschlossen, diesen Antrag zur weiteren Vorbehandlung dem Unterausschuss des Außenpolitischen Ausschusses zur Entwicklungszusammenarbeit zuzuweisen.

Der Unterausschuss befasste sich in seinen Sitzungen vom 12. Oktober 2011, 30. Mai 2012 und 4. Oktober 2012 mit der gegenständlichen Materie.

In der Sitzung vom 4. Oktober 2012 legten die Abgeordneten Petra Bayr, Franz Glaser, Dr. Andreas Karlsböck, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Gerhard Huber gemäß § 35a Abs. 2 GOG eine Neufassung des Entschließungsantrages vor, der von den Mitgliedern des Unterausschusses einstimmig angenommen wurde.

Der Neufassung war folgende Begründung beigegeben:

„Mehr als eine Milliarde Menschen auf der Welt leiden Hunger, 80 % der Hungernden leben auf dem Land, sodass ein struktureller Zusammenhang zwischen Landfragen und der Hungerbekämpfung besteht. Das eigene Stück Land stellt für die meisten Armen die einzige Chance dar, sich und ihre Familien zu ernähren.

Zusätzlich zur weltweit ungerechten Verteilung von Land gibt es eine neue Art der Landnahme, die als „Offshore Farming“ oder „Land Grabbing“ bezeichnet wird. Dabei sichern sich Länder wie Saudi-Arabien, Korea oder China riesige Flächen im Ausland, um sie für die heimische Nahrungsmittel- oder Agrarstoffproduktion zu nutzen. Auch private Investoren entdecken Land zunehmend als eine gewinnbringende Anlage. Die Kauf- oder langjährigen Leasing-Verträge werden meist ohne Rücksicht auf die dort lebende Bevölkerung abgeschlossen. Menschen, die ohnehin meist zu den Ärmsten der Welt gehören, werden dadurch in ihren Rechten grob verletzt. Allein in Afrika, so schätzt die FAO, wurden in den letzten drei Jahren 20 Millionen Hektar Land durch ausländische Investoren akquiriert. Der großflächige Ausverkauf von Land in Entwicklungsländern hat eine massive Umverteilung von Landrechten von lokalen Gemeinden und Kleinbauern hin zu privaten (Groß)Investoren und damit verbunden oft die vermehrte Verwendung manipulierten Saatguts sowie den Einsatz von Pestiziden und Düngemittel zur Folge.

Landnahmen bei gleichzeitigem Verstoß gegen Menschenrechte sind mit dem Recht auf Nahrung nicht vereinbar. Sie bieten höchstens den aufkaufenden oder leasenden Ländern, aber nicht der einheimischen Bevölkerung Nahrungsmittelsicherheit. Überdies geht diese Entwicklung nicht in Richtung der Empfehlungen des Weltagrarberichts, die auf eine bäuerliche Landwirtschaft abzielen.“

 

In seiner Sitzung vom 27. November 2012 berichtete der Abgeordnete Franz Glaser den Mitgliedern des Außenpolitischen Ausschusses über das Ergebnis der Beratungen des Unterausschusses.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Franz Glaser.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der erwähnten Neufassung der Abgeordneten Petra Bayr, Franz Glaser, Dr. Andreas Karlsböck, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Gerhard Huber einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2012 11 27

                                   Franz Glaser                                                                      Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann