2080 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (2016 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird sowie das Arzneimittelgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Gentechnikgesetz sowie das Tierschutzgesetz geändert werden (Tierversuchsrechtsänderungsgesetz – TVRÄG)

Mit dem in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzesvorschlag soll die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Tierversuchs-Richtlinie) umgesetzt werden. Da die Richtlinie sehr konkret formuliert ist, sind zahlreiche Anpassungen im Tierversuchsrecht erforderlich, auch wenn die grundsätzlichen Ziele, Tierversuche nach Möglichkeiten zu vermeiden, ihre Anzahl zu vermindern und ihre Durchführung zu verbessern, beibehalten werden. Wesentliche Änderungen sind die Ausweitung des Geltungsbereichs, der derzeit nur Wirbeltiere umfasst, auf spezifische wirbellose Arten, insbesondere Kopffüßer, und auf Föten im letzten Trimester ihrer Entwicklung, weiters die Einteilung von Tierversuchen in vier Schweregrade, die Festlegung von zulässigen Methoden zur möglichst schmerzlosen Tötung von Tieren, die detaillierte Regelung von Unterbringung und Pflege, die verpflichtende Einrichtung von Tierschutzgremien bei Züchtern, Lieferanten und Verwendern ab einer bestimmten Größe und die Verstärkung der nationalen Kontrollen, auch mittels Überprüfung der Kontrollen durch die EU-Kommission in den Mitgliedstaaten. Von den "Schutzklauseln" des Art. 55 der Tierversuchs-Richtlinie, die eine vorübergehende Lockerung der Anforderungen an Tierversuche auf nationaler Ebene erlauben, soll nur eingeschränkt Gebrauch gemacht werden.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager die Abgeordneten Bernhard Vock, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Christiane Brunner und Mag. Andrea Kuntzl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. (dafür: F, G, B, dagegen: S. V).

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

Ein vom Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Umsetzung der Parteienstellung von Tierschutzombudsfrauen und –männer in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, teilweise G, B, dagegen: S, V, teilweise G).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2016 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 11 28

              Mag. Katharina Cortolezis-Schlager                                          Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann