2092 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 2065/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Begrenzung des Anwendungsbereiches von elektronisch überwachtem Hausarrest - Keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. September 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die derzeitigen Regelungen betreffend die Vergabe von „Fußfesseln“ bzw. den „Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest“ schließen nicht aus, dass auch Sexualstraftäter diese Form des Strafvollzuges wahrnehmen können.

So war kürzlich beispielsweise zu lesen, dass einem ehemaligen Wiener HTL-Lehrer, der zu drei Jahren Haft (davon sechs Monate unbedingt) verurteilt wurde, weil er seine 1981 geborene Tochter zwischen 1989 und 1995 regelmäßig sexuell missbraucht hatte, elektronisch überwachter Hausarrest genehmigt wurde. Zudem wurden nach Pressemeldungen bereits elf neue Anträge von Sexualstraftätern gestellt, wovon bereits fünf bewilligt worden sind. (Stand: 31.08.2012)

Eine derartige Vergabepraxis erscheint in Betracht der durch die Taten zum Ausdruck kommenden Gefährlich- und Gleichgültigkeit der Täter nicht tragbar. Zu verdeutlichen ist, dass derartige Straftäter allein zur Befriedigung ihrer Lust den Schmerz und das - lebenslange - Leid der Opfer bewusst in Kauf nehmen. Daher muss der bestehende „Ermessenspielraum“ schnellstmöglich dahingehend eingeschränkt werden, dass Sexualstraftäter keine Fußfessel mehr erhalten können.

Immerhin kündigte Justizministerin Beatrix Karl Änderungen der Regelungen an, ohne sich jedoch auf das Ausmaß der Änderungen festzulegen. Deutlicher forderte Frauenministerin Heinisch-Hosek, Sexualstraftäter dürfen keine Fußfessel mehr bekommen.

Alles in allem erfordert das Schwergewicht dieser Thematik ein sofortiges und gemeinsames Vorgehen aller Parteien, um ein klares Signal zu setzen. In diesem Sinne werden auf diesem Wege alle Parteien aufgerufen, einer entsprechenden verfassungsgesetzlichen Begrenzung des Anwendungsbereichs des elektronisch überwachten Hausarrests zuzustimmen bzw. sich mit diesem Antrag verbindlich dazu zu bekennen.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Herbert Scheibner wurden die Verhandlungen auf Antrag des Abgeordneten Franz Glaser vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 28. November 2012 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Christian Lausch, Anna Franz, Otto Pendl, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Johann Maier und Dr. Peter Fichtenbauer sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl an der Debatte.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 28

                                Ridi Maria Steibl                                                       Mag. Peter Michael Ikrath

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann