2099 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2114/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grundzüge der Förderungskriterien und Berechnung der Förderung des Strukturänderungsfonds

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. November 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (1977 d.B.) wurde ein Strukturänderungsfonds im Tabakmonopolgesetz eingerichtet. Ziel ist eine langfristige und endgültige Strukturbereinigung unter Gewährung von Stilllegungsprämien sowie von Überbrückungshilfen an umsatzschwache Trafikanten mit positiven Aussichten nach Schließung von umliegenden Trafiken. Das neue Förderungsmodell bezieht sich ausschließlich auf den jeweiligen Einzelfall und sieht zwei Förderungsmöglichkeiten vor:

 

Ist die Strukturprognose der Monopolverwaltung positiv und liegen die durchschnittlichen Tabakwarenjahresumsätze der letzten drei Jahre 30% unter dem Durchschnitt der im betreffenden Bundesland erzielten Tabakwarenumsätze kann eine auf drei Jahre befristete Überbrückungszahlung bis zu maximal 30% der lukrierten Durchschnittsjahreshandelsspanne  ausgezahlt werden.

 

Ist die Strukturprognose der Monopolverwaltung negativ und führt die Schließung des Tabakfachgeschäftes zu eine umsatzmäßigen Verbesserung im Umfeld gelegener Tabakfachgeschäfte und ist die wirtschaftliche Lebensfähigkeit Grund des niedrigen Tabakumsatzes nicht gegeben, kann eine Förderung für 2013 von einmalig 66%, 2014 von einmalig 50% und 2015 von einmalig 33% der durchschnittlichen Jahreshandelsspanne ausgezahlt werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Maximilian Linder, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Ruperta Lichtenecker und Kai Jan Krainer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Der Antrag lautet:

„Entschließungsantrag der Abgeordneten  Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer
Kolleginnen und Kollegen

betreffend: Grundzüge der Förderungskriterien und Berechnung der Förderung des Solidaritäts- und Strukturfonds

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (1977 d.B.) wurden die Bestimmungen betreffend den Solidaritäts- und Strukturfonds neu geregelt.  Ziel ist es, den oftmals vorzugsberechtigten Inhabern von Tabaktrafiken, für die die Tabaktrafik die einzige wirtschaftliche Existenzgrundlage bildet, durch eine nachhaltige und grundlegende Strukturbereinigung das wirtschaftliche Bestehen und Überleben zu sichern. Um der geänderten Schwerpunktsetzung des Solidaritäts- und Strukturfonds gerecht zu werden, muss die Solidaritäts- und Strukturfondsordnung geändert werden. Hier sollten vor allem Instrumente wie Stilllegungsprämien und Überbrückungshilfen vorgesehen werden.

Die Bundesministerin für Finanzen soll nach angemessener Frist, in der die Monopolverwaltung eine Analyse der Überlebensfähigkeit der einzelnen Verschleißstellen vorgenommen hat, dem Finanzausschuss entsprechend berichten, damit der Gesetzgeber über allenfalls notwendige gesetzliche Änderungen (zB Erhöhung der Spannen für die Trafikanten) beraten kann.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 2114/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2012 11 29

                          Dr. Martin Bartenstein                                               Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann