210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Familienausschusses
über die Regierungsvorlage (205 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Kindergartenjahr 2007/08 haben 75.266 von 80.667 Kindern im Vorschulalter (93,3 %) einen Kindergarten oder eine altersgemischte Betreuungseinrichtung besucht. Davon waren rd. 70% in einer öffentlichen und knapp 30% in einer privaten Einrichtung untergebracht.
Es wird vermutet, dass vor allem Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien oder Kinder mit Migrationshintergrund nicht im Kindergarten oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtungen vor Schuleintritt betreut werden. Die Bildungsarbeit in diesen Angeboten trägt wesentlich zur psychischen, kognitiven und sozialen Entwicklung wie auch zur Erreichung der Schulfähigkeit bei.
Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, soll nunmehr der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei werden.
Mit der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG werden die Länder verpflichtet, einen kostenlosen halbtägigen Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden für das letzte Jahr vor Schuleintritt ab dem Kindergartenjahr 2009/10 sicherzustellen und spätestens ab September 2010 die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche einzuführen.
Als Beitrag zu den daraus entstehenden Mehrkosten wird der Bund den Ländern in den Kindergartenjahren 2009/10 und 2010/11 je € 70 Mio. zur Verfügung stellen. Für die Jahre 2011 bis 2013 hat der Bund im Bundesfinanzrahmengesetz jeweils 70 Millionen Euro vorgesehen.
Der Familienausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 05. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter August Wöginger die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Mag. Daniela Musiol, Anna Höllerer, Mag. Gisela Wurm, Anneliese Kitzmüller, Martina Schenk, Dietmar Keck, Carmen Gartelgruber, Angela Lueger, Karl Öllinger, Rosemarie Schönpass, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.
Ein von der Abgeordneten Martina Schenk eingebrachter Entschließungsantrag betreffend unbefristete und wertgesicherte Abdeckung des Mehraufwandes der Länder für den unentgeltlichen, verpflichtenden Besuch von institutionellen Kinderbetreuungeinrichtungen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (205 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2009 06 05
August Wöginger Ridi Maria Steibl
Berichterstatter Obfrau