212 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Selbständigen Antrag am 29. Mai 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Telekommunikationsbereich, insbesondere im Festnetzbereich, stehen nachhaltige technologische Änderungen an. Die bestehenden Kupfernetze sind am Ende ihres technischen und wirtschaftlichen Lebenszyklus angelangt und sind durch neue Glasfasernetze samt IP-Technologie zu ersetzen. Nur durch diese technologischen Änderungen wird es möglich sein, den sich absehbar entwickelnden Kommunikationsbedürfnissen zu entsprechen. Ein Ausbau dieser neuen Netze ist für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich von grundlegender Bedeutung. Ein rascher Ausbau in Zeiten der Wirtschaftkrise hat darüber hinaus stark beschäftigungsstimulierende Wirkung.

Um einerseits diesen volkswirtschaftlich so wichtigen Ausbau der Glasfasernetze zu forcieren und andererseits auch die dafür zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich nutzen zu können, sollen auch bestehende Infrastrukturen verwendet werden dürfen; dies betrifft insbesondere bereits verlegte ‚inhouse-Verkabelungen’ sowie leitungsgebundene Infrastrukturen außerhalb des Telekommunikationssektors, wie zB Kanäle, Verrohrungen und andere leitungsgebundene Anlagen.

Darüber hinaus sollen Verfahren zur Einräumung des Leitungs- und/oder Mitbenutzungsrechts gestrafft werden, indem den involvierten Behörden jene Mechanismen in die Hand gegeben werden, die sie zu einer raschen und zügigen Verfahrensabwicklung benötigen.“

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Selbständigen Antrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Karin Hakl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Rainer Widmann, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Martin Strutz, Heidrun Silhavy und Christian Faul sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 06 09

                                Mag. Karin Hakl                                                       Dr. Ruperta Lichtenecker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau