Novelle zum Verbrechensopfergesetz

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

Vorblatt

Ziele

 

- Verbesserung der staatlichen Hilfeleistungen für Verbrechensopfer

- Vereinheitlichung der Antragsfristen

- Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

- Modernisierung der Diktion

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Erhöhung der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

- Erhöhung des Bestattungskostenersatzes

- Längere Antragsfristen für laufende Hilfeleistungen

- Kostenübernahme bei Krisenintervention in Notfällen

- Härteregelung bei ruhenden Pensionsansprüchen von inhaftierten Gewalttätern

- Aufnahme des zeitgemäßen Begriffes des Opfers

 

Wesentliche Auswirkungen

Die Kosten können durch budgetäre Umschichtungen innerhalb des BMASK bzw. durch interne personelle Maßnahmen im Bundessozialamt kompensiert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

802

809

851

893

936

 

Die Mehrkosten für das Jahr 2013 und die Folgejahre (Transferaufwand, Personalkosten und Sachaufwand) werden ohne Zusatzanforderungen an den Bundeshaushalt durch budgetäre Umschichtungen innerhalb des BMASK und durch interne personelle Maßnahmen im Bundessozialamt kompensiert werden können.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Das Vorhaben steht mit der Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung der Opfer von Straftaten, ABl. Nr. L 261 vom 6.8.2004 S. 2, in der Fassung des Beschlusses 2006/337/EG, ABl. L 125 vom 12.5.2006 S. 25, im Einklang.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Novelle zum Verbrechensopfergesetz

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Leistungshöhe bei der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld und dem Bestattungskostenersatz deckt nur einen Teil der Kosten ab

Für Einzelleistungen gibt es unterschiedliche Antragsfristen

Kosten einer Krisenintervention in Notfällen können nicht übernommen werden

Ruhen von Pensionen und Renten inhaftierter Gewalttäter

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Keine

Unveränderte Hilfeleistungen

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Datenerhebung über Bewilligungen von:

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Bestattungskosten

Krisenintervention

Ruhen von Pensionen (Härteregelung)

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der staatlichen Hilfeleistungen für Verbrechensopfer

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

2 Stufen der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

4 Stufen der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld - dadurch genauere Differenzierung je nach Ausmaß der Körperverletzung

 

Ziel 2: Vereinheitlichung der Antragsfristen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

unterschiedliche Antragsfristen bei den Hilfeleistungen

Vereinheitlichung der Antragsfristen bei den Hilfeleistungen

 

Ziel 3: Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

aufwändige Abgeltung von Rechnungen in der Heilfürsorge (Übernahme von gesetz- und satzungsmäßigen Kostenbeteiligungen)

Vereinfachte Kostenübernahme bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 € pro Antragsteller

 

Ziel 4: Modernisierung der Diktion

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

unzeitgemäßer Begriff des Beschädigten

Aufnahme des zeitgemäßen Begriffes des Opfers

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Erhöhung der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Beschreibung der Maßnahme:

1. Erhöhung der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld für schwere Körperverletzungen von 1.000 € auf 2.000 €

2. Einführung einer Pauschalentschädigung für Schmerzengeld von 4.000 € für schwere Körperverletzungen mit Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten

3. Erhöhung der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld für Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen von 5.000 € auf 8.000 €

4. Einführung einer Pauschalentschädigung für Schmerzengeld für Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen mit einem Pflegebedarf im Ausmaß zumindest der Stufe 5 nach dem BPGG von 12.000 €

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

2 Stufen der Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

differenziertere Auszahlung in 4 Stufen und Erhöhung der Pauschalentschädigung

Anzahl der Fälle in den neuen Stufen

 

Maßnahme 2: Erhöhung des Bestattungskostenersatzes

Beschreibung der Maßnahme:

Der Höchstbetrag des Ersatzes der Bestattungskosten, der jährlich angepasst wird, soll außerordentlich auf € 3.300 angehoben werden

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Höchstbetrag von € 2.558,90

Anhebung des Höchstbetrages auf € 3.300

Anzahl der Fälle

 

Maßnahme 3: Längere Antragsfristen für laufende Hilfeleistungen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Antragsfrist beim Ersatz des Verdienst- und Unterhaltsentgangs, der einkommensabhängigen Zusatzleistung sowie der Pflegezulage und Blindenzulage beträgt 6 Monate ab dem Tatzeitpunkt.

Die sonstigen Hilfeleistungen können innerhalb von 2 Jahren ab der Tat beantragt werden.

Einführung einer Antragsfrist von 2 Jahren für die laufenden Hilfeleistungen und dadurch Vereinheitlichung der Antragsfristen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Antragsfrist von sechs Monaten für die laufenden Hilfeleistungen

Weniger Fristversäumnisse wegen der längeren Antragsfrist von 2 Jahren

 

Maßnahme 4: Kostenübernahme bei Krisenintervention in Notfällen

Beschreibung der Maßnahme:

Klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Behandlungen, die in engem Zusammenhang mit einer Straftat erfolgen, sollen für die Dauer von 10 Sitzungen bis zu einem Höchstbetrag übernommen werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

keine Kostenübernahme vorgesehen

Anzahl der Fälle

 

Maßnahme 5: Härteregelung bei ruhenden Pensionsansprüchen von inhaftierten Gewalttätern

Beschreibung der Maßnahme:

Exekutionsrechtlich abgesicherte schadenersatzrechtliche Opferansprüche wegen einer Gewalttat, die wegen ruhender Pensionsansprüche bei einer mindestens zweijährigen Strafhaft bzw. Anhaltung nicht vom Täter hereingebracht werden können, sollen bei Vorliegen einer Härte bis zu einem Höchstbetrag (zehnfacher Betrag des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende aus eigener Pensionsversicherung) übernommen werden können.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

keine Kostenübernahme vorgesehen

Anzahl der Fälle

 

Maßnahme 6: Aufnahme des zeitgemäßen Begriffes des Opfers

Beschreibung der Maßnahme:

Ersatz des Begriffes des Beschädigten durch den Begriff des Opfers

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

unzeitgemäßer Begriff des Beschädigten

Aufnahme des zeitgemäßen Begriffes des Opfers

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen

802

809

851

893

936

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

- Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Personalaufwand

20

23

25

27

29

Betrieblicher Sachaufwand

7

8

9

9

10

Transferaufwand

775

778

817

857

898

Aufwendungen gesamt

802

809

851

893

937

Nettoergebnis

-802

-809

-851

-893

-937

 

in VBÄ

2013

2014

2015

2016

2017

Personalaufwand

0,4

0,5

0,5

0,5

0,5

 

Erläuterung

 

Der Personalaufwand resultiert aus der Bearbeitung und der Approbation der neuen gesetzlichen Leistungen bzw. aus dem Vollzug der neuen Leistungskriterien im Bundessozialamt (im Jahr 2013 werden die Kosten ab dem 1. April dargestellt).

Steigende Antragszahlen wurden dabei berücksichtigt.

 

Es wurde ein arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand im Ausmaß von 35% des Personalaufwandes berücksichtigt (im Jahr 2013 werden die Kosten ab dem 1. April dargestellt).

 

Der Transferaufwand wird durch die neuen Hilfeleistungen bzw. Leistungserhöhungen bewirkt (im Jahr 2013 werden die Kosten ab dem 1. April dargestellt).

Steigende Antragszahlen wurden dabei ebenfalls berücksichtigt.

 

- Bedeckung

 

in Tsd. €

2013

2014

2015

2016

2017

Auszahlungen brutto

802

809

851

893

936

durch Umschichtungen

802

809

851

893

936

 

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Es ist auch nach dem fünften Finanzjahr mit steigenden Anträgen (und damit auch steigenden Kosten) zu rechnen, wobei das exakte Ausmaß bzw. das Antragsverhalten der Verbrechensopfer nicht vorhergesehen werden kann. Es kann von jährlichen Antragssteigerungen von 5 % ausgegangen werden.

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Personalaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

Personal-aufw.

2013

Menschenhandel

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

2

8,00 Stun-den

440

2013

Kosten der Krisenintervention

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

37

4,00 Stun-den

4.070

2013

Pauschalentschä-digung für Schmerzengeld

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

210

1,00 Stun-den

5.775

2013

Verlängerung der Antragsfristen

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

11

10,00 Stun-den

3.025

2013

Ruhensfälle

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

35

4 Stun-den

3.850

2013

Approbation

Entscheidungs-genehmigung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

295

0,25 Stun-den

2.815

2014

Menschenhandel

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

2

8,00 Stun-den

449

2014

Kosten der Krisenintervention

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

52

4,00 Stun-den

5.835

2014

Pauschalentschä-digung für Schmerzengeld

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

294

1,00 Stun-den

8.247

2014

Verlängerung der Antragsfristen

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

16

10,00 Stun-den

4.488

2014

Ruhensfälle

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

5

4,00 Stun-den

561

2014

Approbation

Entscheidungs-genehmigung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

369

0,25 Stun-den

3.592

2015

Menschenhandel

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

2

8,00 Stun-den

458

2015

Kosten der Krisenintervention

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

55

4,00 Stun-den

6.295

2015

Pauschalentschä-digung für Schmerzengeld

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

309

1,00 Stun-den

8.841

2015

Verlängerung der Antragsfristen

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

17

10,00 Stun-den

4.864

2015

Ruhensfälle

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

5

4 Stun-den

572

2015

Approbation

Entscheidungs-genehmigung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

388

0,25 Stun-den

3.853

2016

Menschenhandel

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

2

8,00 Stun-den

467

2016

Kosten der Krisenintervention

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

58

4,00 Stun-den

6.771

2016

Pauschalentschä-digung für Schmerzengeld

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

324

1,00 Stun-den

9.456

2016

Verlängerung der Antragsfristen

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

18

10,00 Stun-den

5.253

2016

Ruhensfälle

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

5

4 Stun-den

584

2016

Approbation

Entscheidungs-genehmigung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

407

0,25 Stun-den

4.122

2017

Menschenhandel

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

2

8,00 Stun-den

476

2017

Kosten der Krisenintervention

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

61

4,00 Stun-den

7.264

2017

Pauschalentschä-digung für Schmerzengeld

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

340

1,00 Stun-den

10.121

2017

Verlängerung der Antragsfristen

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

19

10,00 Stun-den

5.656

2017

Ruhensfälle

Entscheidungs-vorbereitung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

5

4 Stun-den

595

2017

Approbation

Entscheidungs-genehmigung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

427

0,25 Stun-den

4.411

 

Erläuterung:

2013: Die Fallzahlen werden beim Transferaufwand erläutert (im Jahr 2013 ergeben sich erst Auswirkungen ab dem 1. April).

Zum angenommenen Zeitaufwand:

Menschenhandel: Neufälle mit der Abwicklung des gesamten Ermittlungsverfahrens, meist wird Psychotherapie begehrt;

Krisenintervention: Durchschnittswert - Neufälle mit gesamtem Ermittlungsverfahren oder Annexverfahren (d.h. es sind schon andere Leistungsanträge in Bearbeitung);

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld: Mehraufwand durch die Differenzierung nach den neuen Leistungshöhen (medizinische Vorfragen)

Verlängerung der Antragsfristen: Durchschnittswert - Neufälle mit gesamtem Ermittlungsverfahren oder Annexverfahren - mit Einkommensermittlungen, Feststellung des Ausmaßes des Pflegebedarfes;

Ruhensfälle: Durchschnittswert - Neufälle mit gesamtem Ermittlungsverfahren oder Annexverfahren - höchster Leistungsbetrag steht durch Exekutionstitel fest;

Approbation: Durchschnittswert (abhängig von: neues Verfahren/bereits anhängige Verfahren/neue Kriterien)

2014: Die Fallzahlen wurden um etwa 5 % erhöht.

2015: Die Fallzahlen wurden um etwa 5 % erhöht.

2016: Die Fallzahlen wurden um etwa 5 % erhöht.

2017: Die Fallzahlen wurden um etwa 5 % erhöht.

 

Betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Leistung

Personalaufwand

Overhead %

Arbeitsplatzbez. Sachaufw.

2013

Menschenhandel

440

35

154

2013

Kosten der Krisenintervention

4.070

35

1.425

2013

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

5.775

35

2.021

2013

Verlängerung der Antragsfristen

3.025

35

1.059

2013

Ruhensfälle

3.850

35

1.348

2013

Approbation

2.815

35

985

2014

Menschenhandel

449

35

157

2014

Kosten der Krisenintervention

5.835

35

2.042

2014

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

8.247

35

2.887

2014

Verlängerung der Antragsfristen

4.488

35

1.571

2014

Ruhensfälle

561

35

196

2014

Approbation

3.592

35

1.257

2015

Menschenhandel

458

35

160

2015

Kosten der Krisenintervention

6.295

35

2.203

2015

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

8.841

35

3.094

2015

Verlängerung der Antragsfristen

4.864

35

1.702

2015

Ruhensfälle

572

35

200

2015

Approbation

3.853

35

1.348

2016

Menschenhandel

467

35

163

2016

Kosten der Krisenintervention

6.771

35

2.370

2016

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

9.456

35

3.310

2016

Verlängerung der Antragsfristen

5.253

35

1.839

2016

Ruhensfälle

584

35

204

2016

Approbation

4.122

35

1.443

2017

Menschenhandel

476

35

167

2017

Kosten der Krisenintervention

7.264

35

2.542

2017

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

10.121

35

3.542

2017

Verlängerung der Antragsfristen

5.656

35

1.980

2017

Ruhensfälle

595

35

208

2017

Approbation

4.411

35

1.544

 

Transferaufwand - Laufende Auswirkungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Anzahl

Aufwand

Ges. (ger. in €)

2013

Menschenhandel

Bund

2

1.500

3.000

2013

Kosten der Krisenintervention

Bund

37

872

32.264

2013

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Bund

210

2.000

420.000

2013

Erhöhung des Bestattungskostenersatzes

Bund

24

800

19.200

2013

Verlängerung der Antragsfristen

Bund

11

5.000

55.000

2013

Kostenübernahme in der Heilfürsorge

Bund

37

20

740

2013

Ruhensfälle

Bund

35

7.000

245.000

2014

Menschenhandel

Bund

2

1.500

3.000

2014

Kosten der Krisenintervention

Bund

52

872

45.344

2014

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Bund

294

2.000

588.000

2014

Erhöhung des Bestattungskostenersatzes

Bund

32

800

25.600

2014

Verlängerung der Antragsfristen

Bund

16

5.000

80.000

2014

Kostenübernahme in der Heilfürsorge

Bund

52

20

1.040

2014

Ruhensfälle

Bund

5

7.000

35.000

2015

Menschenhandel

Bund

2

1.500

3.000

2015

Kosten der Krisenintervention

Bund

55

872

47.960

2015

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Bund

309

2.000

618.000

2015

Erhöhung des Bestattungskostenersatzes

Bund

34

800

27.200

2015

Verlängerung der Antragsfristen

Bund

17

5.000

85.000

2015

Kostenübernahme in der Heilfürsorge

Bund

55

20

1.100

2015

Ruhensfälle

Bund

5

7.000

35.000

2016

Menschenhandel

Bund

2

1.500

3.000

2016

Kosten der Krisenintervention

Bund

58

872

50.576

2016

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Bund

324

2.000

648.000

2016

Erhöhung des Bestattungskostenersatzes

Bund

36

800

28.800

2016

Verlängerung der Antragsfristen

Bund

18

5.000

90.000

2016

Kostenübernahme in der Heilfürsorge

Bund

58

20

1.160

2016

Ruhensfälle

Bund

5

7.000

35.000

2017

Menschenhandel

Bund

2

1.500

3.000

2017

Kosten der Krisenintervention

Bund

61

872

53.192

2017

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Bund

340

2.000

680.000

2017

Erhöhung des Bestattungskostenersatzes

Bund

38

800

30.400

2017

Verlängerung der Antragsfristen

Bund

19

5.000

95.000

2017

Kostenübernahme in der Heilfürsorge

Bund

61

20

1.220

2017

Ruhensfälle

Bund

5

7.000

35.000

 

Erläuterung:

2013: Die folgenden Annahmen beziehen sich auf das volle Kalenderjahr:

Menschenhandel: 2 Personen/Kosten von Psychotherapien;

Krisenintervention: 50 Personen/10 Sitzungen/Stundenwert von € 87,2 (Kostenersatz des Krankenversicherungsträgers von € 21,80 x 4);

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld/280 Personen: der angeführte Transferaufwand von 2.000 € pro Person stellt einen Durchschnittswert dar. Im Folgenden werden für die einzelnen Stufen die Erhöhungen gegenüber der bisherigen Rechtslage dargestellt: Stufe 1 bisher € 1.000, künftig € 2.000 - 160 Fälle/Differenz € 1 .000 € - Mehrkosten daher € 160.000; Stufe 2 bisher € 1.000, künftig € 4.000 - 80 Fälle/Differenz € 3.000- Mehrkosten daher € 240.000; Stufe 3 bisher € 5.000, künftig € 8.000 - 30 Fälle/Differenz € 3.000- Mehrkosten daher € 90.000; Stufe 4 bisher € 5.000, künftig € 12.000 - 10 Fälle/Differenz € 7.000 - Mehrkosten daher € 70.000;

Bestattungskosten: 30 Personen/Differenz zwischen der alten und neuen Betragshöhe etwa € 800;

Antragsfristen: 15 Personen/Monatsleistung von € 500 und zehn Monate früherer Bezug;

Heilfürsorge: 50 Personen/Mehrkosten für die Rechnungshöhen bis € 100 von etwa 20 €;

Ruhensfälle: gegenwärtig rund 250 Ruhensfälle von Pensionen im weiteren Sinn wegen Haft bzw. Anstaltsunterbringung des Pensionsberechtigten. Da die Verurteilungen wegen vorsätzlicher Gewalttaten im Sinne des Verbrechensopfergesetzes gemessen an den Gesamtverurteilungen nach dem StGB bei rund 20 % liegen und nur eine Haft bzw. Anhaltung von mehr als zwei Jahren einbezogen ist, kann mit etwa 40 grundsätzlich betroffenen Opfern gerechnet werden. Es werden 35 Härtefälle und Fallkosten von € 7 000 angenommen.

Da die Neuregelung erst mit 1.4.2013 in Kraft tritt, wurden die Fallzahlen für die ersten sechs Posten (Menschenhandel, Krisenintervention, Schmerzengeld, Bestattungskosten, Antragsfristen, Heilfürsorge) um etwa 25 % reduziert. Bei den Ruhensfällen ist 2013 mit einer vollen Inanspruchnahme zu rechnen.

2014: Die Anzahl der Empfänger wurde gegenüber dem Jahr 2013 um etwa 5 % erhöht.

Bei den Ruhensfällen ist (die Kosten für die bereits lange bestehenden Exekutionstitel werden schon 2013 anfallen) mit 5 Neufällen zu rechnen.

2015: Die Anzahl der Empfänger wurde gegenüber dem Jahr 2014 um etwa 5 % erhöht.

2016: Die Anzahl der Empfänger wurde gegenüber dem Jahr 2015 um etwa 5 % erhöht.

2017: Die Anzahl der Empfänger wurde gegenüber dem Jahr 2016 um etwa 5 % erhöht.

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

Detailbudget

2013

2014

2015

2016

2017

Die Auszahlungen (brutto) erfolgen in

DB 3.4 (Hilfeleistungen für Opfer von Verbrechen-VOG)

802

809

851

893

936

Die Bedeckung erfolgt

durch Umschichtungen aus

DB 3.1 (KOVG)

802

809

851

893

936

 

Erläuterung

Die Transferaufwendungen werden durch Umschichtungen aus dem DB 3.1 abgedeckt werden. Der ausgewiesene Personal- und Sachaufwand für den Leistungsvollzug wird ebenfalls durch Umschichtungen (bei gleichem Personalstand) im Bundessozialamt kompensiert werden können, sodass auch hier keine zusätzlichen Kosten entstehen werden.