2155 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte
über den Antrag 1952/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Universal Periodic Review Prozess der Vereinten Nationen
Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Frühjahr 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die menschenrechtliche Situation in Österreich im Rahmen der Universellen Staatenprüfung (Universal Periodic Review – UPR) erstmals einer allgemeinen Prüfung unterzogen. Im Zuge dieser Prüfung wurden von anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen insgesamt 161, sich teilweise deckende Empfehlungen an Österreich gerichtet. Der überwiegende Teil dieser Empfehlungen wurde von Österreich angenommen und ist in der Folge umzusetzen. Im Jahr 2013 soll der Menschenrechtsrat zunächst in einem Zwischenbericht und im Jahr 2015 im Rahmen der nächsten UPR über die Umsetzung dieser Empfehlungen informiert werden.
Wesentliche Empfehlungen wurden inzwischen bereits umgesetzt. So wurden etwa durch das OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl. I Nr. 1/2012) die Empfehlung betreffend dieses Übereinkommen umgesetzt. Zur Umsetzung der angenommenen Empfehlungen wird ein – von den Vereinten Nationen geforderter – themenspezifischer strukturierter Dialog zwischen den jeweils zuständigen Bundesministerien, Bundesländern und Nichtregierungsorganisationen geführt, bei dem auf Bundesseite den MenschenrechtskoordinatorInnen der einzelnen Bundesministerien eine wichtige Rolle zukommt. Begleitet wird dieser strukturierte Dialog vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Allgemeine Fragen sowie das Monitoring dieses Dialogs werden im Rahmen einer Steuerungsgruppe, bestehend aus VertreterInnen dieser beiden Ressorts sowie von Nichtregierungsorganisationen, behandelt.“
Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner und Gerhard Huber.
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1952/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2013 02 13
Franz Kirchgatterer Mag. Alev Korun
Berichterstatter Obfrau