2158 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über die Bürgerinitiative Nr. 32/BI: „Stoppt Sex-Handel mit Kindern & Jugendlichen

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 32/BI wurde dem Nationalrat am 07. Juli 2011 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Diese vom Unternehmen ‚The Body Shop‘ und der Kinderschutz-Organisation ‚ECPAT‘ initiierte Bürgerinitiative zielt auf einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ab. Konkret werden von den UnterzeichnerInnen unter anderem spezialisierte Hilfs- und Betreuungsangebote für Opfer von Kinderhandel, die Installierung eines Meldesystems bzw. einer Hotline, die Bildung von ExpertInnenteams in allen Bundesländern zum Aufspüren von Kinderhandel sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung der österreichischen Bevölkerung eingemahnt. In Österreich gebe es ein großes ‚Dunkelfeld‘, was die Zahl der minderjährigen Opfer von Sex-Handel betrifft, machen die InitiatorInnen geltend. Bei der Initiative unter dem Titel ‚Stoppt Sex-Handel mit Kindern & Jugendlichen‘ handelt es ich um eine weltweit durchgeführte Kampagne.“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 07. Juli 2011 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 12. März 2012 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Menschenrechte zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 32/BI in seiner Sitzung am 13. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Christine Marek die Abgeordneten Bernhard Vock und Franz Kirchgatterer sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Christine Marek, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Berichte zur Bekämpfung des Menschenhandels und des Kinderhandels eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Mit Ministerratsbeschluss vom November 2004 wurde in Österreich die Task-Force Menschenhandel unter Leitung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten eingerichtet, um die österreichischen Maßnahmen gegen dieses Verbrechen zu koordinieren und zu intensivieren. In der Task-Force arbeiten Vertreter aller sachlich zuständigen Ministerien, inklusive ausgelagerter Dienststellen, der Bundesländer und Nichtregierungsorganisationen eng zusammen. Eine Hauptaufgabe der Task Force ist, die österreichischen nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels auszuarbeiten, zu implementieren und deren Umsetzung zu überwachen. Dazu wurden bereits zwei Berichte zur Bekämpfung des Menschenhandels von der österreichischen Bundesregierung angenommen.

Zur Behandlung des komplexen Themas Kinderhandel hat die Task Force eine eigene Arbeitsgruppe zu diesem Thema unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend eingerichtet. Auch diese Arbeitsgruppe hat bereits Berichte zur Prävention von Kinderhandel und zum Schutz der Opfer von Kinderhandel vorgelegt.

Um diese vielfältigen Aktivitäten gegen Menschenhandel und insbesondere gegen Kinderhandel zu unterstützen und gleichzeitig in der Öffentlichkeit ein möglichst breites Bewusstsein und vermehrte Aufmerksamkeit für dieses Thema zu schaffen, sollen die gegenständlichen Berichte zukünftig dem Nationalrat zugeleitet werden.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2013 02 13

                                Christine Marek                                                               Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau