216 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (195 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD 8)
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:
Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedsentwicklungsländern durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und der qualitativen Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu.
Zum 31. Dezember 2008 hatte der IFAD 165 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleichberechtigte Länderlisten gegliedert sind. Die erste Liste umfasst 22 Industrieländer, die zweite Liste zwölf Mitgliedstaaten der Organisation Erdöl exportierender Länder und die dritte Liste 131 Entwicklungsländer.
Österreich ist Gründungsmitglied des IFAD und ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten (BGBl.Nr. 38/1978). Der Anfangsbeitrag Österreichs zu den Beständen des IFAD betrug 4,8 Mio. USD.
Um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des IFAD zu gewährleisten beschloss der Gouverneursrat gemäß Artikel 4, Abschnitt 3 der Statuten im Februar 2008 die Aufnahme der Verhandlungen zur 8. Wiederauffüllung des IFAD.
Die Beratungen über die gegenständliche 8. Wiederauffüllung der IFAD‑Ressourcen wurden in fünf Sitzungen zwischen Februar und Dezember 2008 abgehalten. Im Rahmen der Jahrestagung 2009 genehmigte der Gouverneursrat die 8. Wiederauffüllung des IFAD mit Resolution 154/XXXII vom 18. Februar 2009.
Die wesentlichen Inhalte der Wiederauffüllungsverhandlung wurden in dem Bericht „Report of the Consultation on the Eighth Replenishment of IFAD’s Resources (2010 ‑ 2012)“ zusammengefasst.
In dem Bericht wird die wichtige Rolle des IFAD bei der Bekämpfung der ländlichen Armut, insbesondere auch im Hinblick auf die Vorgabe der Millennium‑Entwicklungsziele, die Zahl der Armen der Welt bis 2015 zu halbieren, neuerlich bestätigt.
IFAD mit seinem Spezialmandat Armutsbekämpfung im Landwirtschaftsbereich fällt im Zusammenhang der Nahrungsmittel- und Finanzkrise eine Schlüsselrolle als Katalysator und Förderer zu.
Im Zeitraum der achten IFAD Wiederauffüllung 2010 bis 2012 soll es zu einer weiteren Effizienzsteigerung und Ausweitung der Fondsaktivitäten kommen. Die Wiederauffüllung und interne Fondsmittel ermöglichen ein Fördervolumen von 3 Mrd. USD für den Zeitraum. Die strukturellen Voraussetzungen für die Intensivierung der Fondsaktivitäten sind nach organisatorischen Änderungen geschaffen. Die Institution wird stärker im Feld präsent sein und ihre Projekte selbst implementieren und überwachen. Der politische Dialog mit den Empfängerländern und anderen Entwicklungspartner soll intensiviert werden.
IFAD ist während seiner dreißigjährigen Tätigkeit zu einer Wissensinstitution für Armutsbekämpfung im ländlichen Raum und Steigerung von Lebensmittelproduktion geworden. Dieses Wissen soll noch stärker genützt und verbreitet werden und soll die Empfängerländer in die Lage versetzen mit eigenständigen Maßnahmen und unabhängig von fremden Mitteln an die Bekämpfung ihrer Defizite heranzugehen.
Auch andere Entwicklungspartner sollen bei Förderungen im Landwirtschaftsbereich noch stärker als bisher das sektorspezifische Wissen der Institution nützen.
Der Privatsektor soll in die Förderaktivitäten miteinbezogen werden. Bei seinen Projekten wird der Fonds noch stärker den Aspekt der Frauenförderung beachten. Den ländlichen Zielgruppen werden moderne Techniken und Anpassungsmaßnahmen an die Herausforderungen des Klimawandels angeboten werden. Der Fonds wird sich auch in fragilen Staaten mit kapazitätsstärkenden Maßnahmen engagieren.
Mittels eines „results measurement frameworks“ sollen die Entwicklungsergebnisse der Aktivitäten des Fonds objektiviert werden (results measurement).
Im Jahr 2011 wird eine „Mid-Term Review“ der beschlossenen Maßnahmen und ihrer Umsetzung veranstaltet werden.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art 10 Abs. 1 Z 4 B-VG („Bundesfinanzen“).
Bei der gegenüber IFAD abzugebenden Beitrags- und Verpflichtungserklärung zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 8. Wiederauffüllung des IFAD handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die im § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Art. 50 B-VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG zum Gegen-stand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Jakob Auer die Abgeordneten Alois Gradauer, Ing. Robert Lugar und Dr. Christoph Matznetter.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Jakob Auer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (195 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2009 06 09
Jakob Auer Dkfm. Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann