2182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 2205/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung von Qualitätsstandards für Pflichtpraktika in Studienplänen

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die Verankerung von Pflichtpraktika in den neuen Studienplänen der Universitäten und Fachhochschulen kam es in den letzten Jahren zu einer erheblich gestiegenen Nachfrage an Praktikumsplätzen. Diese Entwicklung führte dazu, dass Unternehmen und Organisationen die Bedingungen, unter denen ein Praktikum stattfindet, einseitig vorgeben können. Leider wird dies oft dazu genutzt, inhaltliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Standards niedrig zu halten oder gar gänzlich zu umgehen. Zunehmend werden auch reguläre Arbeitsplätze durch Scheinpraktikumsstellen ohne jeglichen Ausbildungscharakter ersetzt, um Unternehmen Personalkosten zu ersparen. Unter dem Deckmantel ‚Praxiserwerb‘ findet so immer häufiger eine Ausbeutung hochqualifizierter und hochmotivierter junger Menschen statt.

Die mangelnden Auflagen im arbeitsrechtlichen Bereich, aber auch die mangelnden Qualitätskriterien im Rahmen der Studienpläne sind mitverantwortlich für die angeführten Problematiken. Darüber hinaus passen universitäre Anforderungen für Pflichtpraktika zum Teil nicht mit der arbeitsrechtlichen Situation zusammen. Ein Praktikum wird unter anderem in der Rechtsprechung dadurch definiert, dass es keine fixen Arbeitszeiten geben darf. Bei Pflichtpraktika auf der anderen Seite wird aber ein Minimum an Praktikumszeit definiert. Die Mehrheit der berufsbildenden Schulen haben das Problem dahingehend gelöst, dass Pflichtpraktika nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen stattfinden dürfen – eine Übergangslösung, mittelfristig braucht es ein eigenes Praktikumsgesetz.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ganz deutlich gezeigt, damit Praktika ihren Zweck erfüllen und es zur Verbesserung ihrer Qualität kommt, müssen sich alle Beteiligten zur Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien verpflichten. Darauf weist auch die EU-Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung ‚Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika‘ (SWD (2012) 408 final) ausdrücklich hin. Eine stärkere Verantwortung der Ausbildungsorganisation bezüglich der Praktikumsbedingungen – wie es bei vielen Fachhochschulen der Fall ist – hat einen wesentlichen Einfluss nicht nur auf die Ausbildungsqualität, sondern auch auf die Bezahlung. So wurden Pflichtpraktika auf Fachhochschulen zu 58% bezahlt, während das nur bei 40% aller Praktika im Rahmen von Universitätsstudien der Fall war (ÖH Sozialbericht 2011).

Daher ist es höchste Zeit, Qualitätsstandards und geordnete Rahmenbedingungen für Praktika einzuführen. Eine wesentliche Verantwortung tragen hier auch die Fachhochschulen und Universitäten. Wenn Pflichtpraktika gefordert werden, muss es für deren Absolvierung auch mehr Unterstützung, Begleitung und Qualitätskontrolle seitens der Ausbildungsinstitutionen geben.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, die Abgeordneten Anna Franz und Mag. Andrea Kuntzl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2205/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 02 21

                         Harry Rudolf Buchmayr                                                     Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann