Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut;

Annahme der spanischen Sprachfassung

 

Einbringende Stelle:

BMeiA

Laufendes Finanzjahr:

2013

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2013

 

Vorblatt

 

Ziele

 

- Authentifizierung der spanischen Sprachfassung.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Annahme der spanischen Sprachfassung.

 

Wesentliche Auswirkungen

Keine.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut;

Annahme der spanischen Sprachfassung

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Auf Vorschlag Spaniens soll im Einklang mit dem Beschluss der außerordentlichen Ratstagung des Europäischen Forstinstituts vom 21. Juni 2011 auch die spanische Sprachfassung des Übereinkommens authentisch werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Eine Verweigerung der Annahme der spanischen Sprachfassung durch Österreich würde das bilaterale Verhältnis zu Spanien trüben und die Position Österreichs im EFI gefährden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015

Keine.

 

Ziele

 

Ziel 1: Authentifizierung der spanischen Sprachfassung.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Spanisch ist derzeit nicht authentische Sprache des Übereinkommens.

Spanisch ist eine authentische Sprache des Übereinkommens bzw., falls sie das nicht sein sollte, ist die Authentifizierung nicht an Österreich gescheitert.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Annahme der spanischen Sprachfassung.

Beschreibung der Maßnahme:

Die spanische Sprachfassung wird in einem Schweigeverfahren angenommen. Voraussetzung für das Verschweigen Österreichs ist die parlamentarische Genehmigung.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Spanisch ist derzeit nicht authentische Sprache des Übereinkommens.

Spanisch ist eine authentische Sprache des Übereinkommens bzw., falls sie das nicht sein sollte, ist die Authentifizierung nicht an Österreich gescheitert.

 

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Die Annahme der spanischen Sprachfassung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Sie hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Österreich ist Vertragspartei des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut (BGBl. III Nr. 1/2006), welches dem Europäischen Forstinstitut (EFI) mit Sitz in Joennsu, Finnland, den Status einer internationalen Organisation verleiht. Zweck des Instituts ist es, auf gesamteuropäischer Ebene Forschungsarbeiten in den Bereichen Forstpolitik, einschließlich ihrer Umweltaspekte, sowie Ökologie, Mehrzwecknutzung, Ressourcen und Gesundheit der europäischen Wälder und zu Angebot und Nachfrage im Bereich Holz und andere Waldprodukte sowie forstliche Dienstleistungen durchzuführen, um den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Europa zu fördern. Um seinen Zweck zu erfüllen, stellt das Institut unter anderem einschlägige Informationen für die Grundsatzpolitik und die Entscheidungsfindung in europäischen Ländern in Bezug auf den Forst- und Holzwirtschaftssektor zur Verfügung, führt in diesen Bereichen Forschungsarbeiten durch und veranstaltet wissenschaftliche Tagungen.

Das ursprüngliche Übereinkommen war nur in englischer Sprache authentisch. Frankreich hatte großes Interesse an einem Beitritt, konnte aber aufgrund seiner Verfassung nur dann Vertragspartei werden, wenn das Übereinkommen auch in französischer Sprache authentisch ist. Bei der außerordentlichen Ratstagung am 21. Juni 2011 wurde deshalb ein Verfahren zur Authentifizierung weiterer Sprachfassungen beschlossen. In weiterer Folge wurde die französische und die deutsche Sprachfassung authentifiziert (vgl. BGBl. III Nr. 133/2012). Mittlerweile ist Frankreich Vertragspartei des Übereinkommens geworden.

Auf Vorschlag Spaniens soll nun im Einklang mit dem Beschluss der außerordentlichen Ratstagung auch die spanische Sprachfassung authentisch werden. Im Sinne einer Gleichbehandlung der Sprachen anderer Vertragsparteien wird eine Zustimmung zur Authentifizierung der spanischen Sprachfassung des Übereinkommens in Aussicht genommen.

Wie schon bei der Authentifizierung der deutschen und französischen Sprachfassung handelt es sich auch hier um eine Änderung des Übereinkommens. Die Änderung erfolgt aber nicht durch eine Textanpassung des Übereinkommens, sondern durch die Annahme der Sprachfassungen in einem Schweigeverfahren.

Mit der Annahme der spanischen Sprachfassung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

Besonderer Teil

Es handelt sich um den spanischen Text des Übereinkommens, das derzeit in deutscher, englischer und französischer Sprache authentisch ist. Für die inhaltliche Erläuterung der einzelnen Artikel des Übereinkommens wird auf die RV 862 BlgNR XXII. GP verwiesen.