2263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Hauptausschusses

betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft

Die Funktionsperiode der derzeit im Amt befindlichen Mitglieder der Volksanwaltschaft endet mit 30. Juni 2013.

Art. 148g Abs. 2 B-VG bestimmt, dass die Mitglieder der Volksanwaltschaft vom Nationalrat auf Grund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses gewählt werden. Der Hauptausschuss erstellt seinen Gesamtvorschlag bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder, wobei die drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrates das Recht haben, je ein Mitglied für diesen Gesamtvorschlag namhaft zu machen. Für die Erstattung des Gesamtvorschlages wurden drei Nominierungsvorschläge vorgelegt. Es wurden seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion Dr. Günther Kräuter, vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei Dr. Gertrude Brinek und vom Freiheitlichen Parlamentsklub Dr. Peter Fichtenbauer für den Gesamtvorschlag nominiert.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2013 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Gesamtvorschlag beraten.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Kickl und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl das Wort.

Einstimmig fasste der Hauptausschuss sodann den Beschluss, Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek sowie Dr. Peter Fichtenbauer für die Wahl zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft vorzuschlagen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer – mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2013 – zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft wählen.

Wien, 2013 04 11

                                     Franz Riepl                                                              Mag. Barbara Prammer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau