2307 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über die Regierungsvorlage (2189 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Denkmalschutzgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Kunst und Kultur)

Das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Denkmalschutzgesetz enthalten Bestimmungen, die mit dem aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, einzuführenden System einer mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Widerspruch stehen. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen diese Gesetze an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst werden.

Darüber hinaus enthalten die Entwürfe Anpassungen an die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 bzw. Anpassungen redaktioneller Art wie Aktualisierungen veralteter Terminologie sowie notwendige Anpassungen an die geltende Rechtslage.

 

Der Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 07. Mai 2013 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates wurde Abgeordneter Stefan Markowitz den Verhandlungen mit beratender Stimme beigezogen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Elisabeth Hakel der Abgeordnete Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2189 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 05 07

                                 Elisabeth Hakel                                                                  Sonja Ablinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau