231 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 093 Hv 23/09x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 15. Mai 2009, GZ 093 Hv 23/09x, eingelangt am 22. Mai 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 111 und 152 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen den vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger nicht zuzustimmen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ 093 Hv 23/09x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen den vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger nicht zugestimmt.
Wien, 2009 06 16
Johann Rädler Dr. Peter Sonnberger
Berichterstatter Obmann