2316 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (2292 der Beilagen): Bundesgesetz mit dem das Umweltförderungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz 2011, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985, das Umweltmanagementgesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013)

Die Regierungsvorlage für ein Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 soll notwendige Investitionen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch zusätzliche Förderungsmittel von 45 Mio. € für 2013 und von 100 Mio. € für 2014 absichern. Die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft hat wichtige volkswirtschaftliche Effekte, sie erhöht die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand, steigert die Wertschöpfung, belebt den Arbeitsmarkt, sichert Lebensqualität und Attraktivität des Tourismus- und Wirtschaftsstandorts und verbessert den ökologischen Zustand der Gewässer. - Dazu kommen legistische Klarstellungen und formale EU-Rechtsanpassungen im Emissionszertifikategesetz sowie Änderungen im Wasserbautenförderungsgesetz, die es möglich machen sollen, eine externe Stelle mit der Abwicklung von Förderungsangelegenheiten in der Schutzwasserwirtschaft zu betrauen. Außerdem sollen Erfolg und Effizienz der Förderung in der Schutzwasserwirtschaft evaluiert werden. Eine Änderung des Umweltmanagementgesetzes dient der Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Zulassung und Aufsicht österreichischer Umweltgutachter und der Rechtsanpassung an die EMAS III-Verordnung (Eco­ Management and Audit Scheme, EU-Öko-Audit). In das Wasserrechtsgesetz sollen Vorgaben der Richtlinie über Industriemissionen bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten und für den Ausgangszustandsbericht aufgenommen werden. Die Zuständigkeit für Nassbaggerungen wird an die Bezirksverwaltungsbehörde, die Kosten für Gutachten der Staubeckenkommission an die Antragsteller verlagert und die Gewässerbeschau in die Gewässeraufsicht eingegliedert.

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 07. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Nikolaus Prinz die Abgeordneten Werner Neubauer, Rudolf Plessl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Rainer Widmann sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2292 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 05 07

                                 Nikolaus Prinz                                                         Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau