2345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (2266 der Beilagen): Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Die Finanzierung von IWF-Krediten zur Zahlungsbilanzunterstützung erfolgt vor allem auf der Basis der eingezahlten Quoten aller Mitgliedsländer. Darüber hinaus hat der IWF aber auch Zugang zu anderen Finanzquellen. Dazu zählen auch bilaterale Darlehen an den IWF. Vor dem Hintergrund der weltweit weiterhin labilen Wirtschaftsentwicklung und den Empfehlungen des G-20-Gipfels in Cannes hat die EU einer weiteren Runde substanzieller Erhöhungen der IWF-Ressourcen mittels zeitlich begrenzter bilateraler Kreditverträge zugestimmt. Neben den Euroraum Mitgliedsländern, die 150 Mrd. Euro zur Verfügung stellen werden, haben auch Dänemark, Tschechien, Polen und das Vereinigte Königreich Beiträge zugesagt.

Voraussetzung für die Zustimmung der EU zu den bilateralen Darlehen war, dass die strengen Regeln der IWF-Konditionalität nicht verletzt werden dürfen und die Mittel bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen der gesamten IWF-Mitgliedschaft zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Mittel dem allgemeinen Kreditkonto des IWF und nicht einem Sonderkonto zur Verfügung gestellt werden. Auf die Mittel aus den bilateralen Verträgen kann vom IWF darüber hinaus nur dann zugegriffen werden, wenn die prognostizierte Kreditvergabekapazität des IWF für das jeweils kommende Jahr einen Grenzwert von 100 Mrd. Sonderziehungsrechten unterschreitet.

Die Vertragsdauer des bilateralen Vertrages ist auf zwei Jahre begrenzt. Ziehungen aus der durch die OeNB gewährten Kreditlinie durch den IWF sind zwei Jahre ab Vertragsabschluss möglich. Die Laufzeit der Kredite ist auf 10 Jahre beschränkt. Falls es erforderlich sein sollte, ist eine Verlängerung des Vertrages durch den IWF mit Zustimmung der OeNB um jeweils ein Jahr auf bis zu maximal vier Jahre möglich. Aus österreichischer Sicht ist die Beibehaltung des Reservestatus der bilateralen Mittel von besonderer Bedeutung.

Die OeNB ist berechtigt, ihre aus diesem Kredit entstehende Forderung als Deckung des Gesamtumlaufes in ihre Aktiven einzustellen.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Konrad Steindl die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kai Jan Krainer und Ing. Robert Lugar sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, T, dagegen: F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2266 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 05 15

                                  Konrad Steindl                                                      Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann