2346 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (2296 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds

Mit der Umsetzung der Reform vom Juli 2009 über die Mittelvergabe des IWF für einkommensschwache Länder im Jänner 2010 sind alle Kreditlinien für diese Länder im Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum zusammengefasst worden. Zugleich mit der Reorganisation der Struktur der Kreditlinien wurde die Aufstockung der Mittel für einkommensschwache Länder auf 11,3 Mrd. SZR bzw. 17 Mrd. USD bis 2014 beschlossen, wobei zusätzlich 1,5 Mrd. SZR (2,3 Mrd. USD) für die Subventionierung der Zinskosten von Krediten aus dem Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum zur Verfügung gestellt werden sollen. Davon sollen 700 Mill. SZR (1,1 Mrd. USD) aus den ungeplanten Gewinnen des IWF aus seinen Goldverkäufen dotiert werden.

Die außerordentlichen Gewinne sind dadurch entstanden, dass der IWF im Zuge der Reform seines Einkommensmodells einen Verkauf von Teilen seiner Goldreserven zu einem Verkaufspreis von 850 USD pro Unze geplant hat, der tatsächliche Verkaufspreis aber deutlich höher lag und das Goldverkaufsprogramm nicht vorzeitig abgebrochen wurde, sodass sich ein außerordentlicher Gewinn von 2,45 Mrd. SZR (3,76 Mrd. USD) ergab.

Um die Kreditvergabe für die einkommensschwachen Länder aus dem Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum auch nach 2014 sicherzustellen, wurde in den Ergebnissen einer Überprüfung der finanziellen Ausstattung der Kreditlinien für diese Länder vom 6. September 2012 eine weitere Aufstockung der Mittel des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum empfohlen. Dazu sollen die restlichen Mittel aus den ungeplanten Gewinnen von 2,45 Mrd. SZR (3,76 Mrd. USD) also 1,75 Mrd. SZR (2,63 Mrd. USD) an eines der Subventionskonten des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des IWF überwiesen werden.

In einem ersten Schritt hat die OeNB vom IWF eine Überweisung der österreichischen Anteile in Höhe von 6,22 Mio. SZR bzw. 15,54 Mio. SZR an die OeNB (bzw. das österreichische SZR-Konto) verlangt, da sie keine Kompetenz zur direkten Vergabe von Mitteln zur Entwicklungshilfe hat und die österreichischen Anteile nur mittels einer gesetzlichen Ermächtigung zu einem der Subventionskonten des Fonds für Armutsreduktion und Wachstum überweisen kann. Diese soll mit dem gegenständlichen im Entwurf vorliegenden Gesetz geschaffen werden. Das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum wurde gewählt, damit die Mittel ohne Vorbedingungen nach Dringlichkeit eingesetzt werden können.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Petra Bayr die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kai Jan Krainer und Ing. Robert Lugar sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, dagegen: F, B) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2296 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 05 15

                                     Petra Bayr                                                          Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann