2384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Bürgerinitiative Nr. 4 „Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang“

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 4 wurde dem Nationalrat am 27. April 2009 zugeleitet und von insgesamt 1.233 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Der Nationalrat wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung findet.“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 30. April 2009 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2009 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Verfassungsausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 4 erstmals gemeinsam mit den Anträgen 340/A(E), 290/A(E) und 861/A(E) in seiner Sitzung am 2. Februar 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Bernhard Vock, Herbert Scheibner, Dietmar Keck, Dr. Peter Fichtenbauer, Stefan Prähauser und Fritz Neugebauer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig zur Vorberatung der gegenständlichen Bürgerinitiative sowie der Anträge 340/A(E), 290/A(E) und 861/A(E) einen Unterausschuss im Verhältnis 5:5:3:2:1 einzusetzen.

 

Bei der Konstituierung des Unterausschusses am 17. Oktober 2012 wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zum Obmann, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Bernhard Vock, Mag. Christiane Brunner und Dr. Wolfgang Spadiut zur Obmannstellvertreterin bzw. zu Obmannstellvertretern gewählt. Die Funktion der Schriftführer übernahmen die Abgeordneten Karl Donabauer und Dietmar Keck.

 

Der Unterausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 mit dem gegenständlichen Antrag. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Bernhard Vock, Mag. Daniela Musiol, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Wolfgang Gerstl und Dr. Peter Wittmann das Wort. Über das Ergebnis der Beratungen im Unterausschuss berichtete der Vorsitzende Abgeordneter Dr. Peter Wittmann dem Verfassungsausschuss.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 4 gemeinsam mit den Anträgen 2316/A, 340/A(E), 290/A(E), 861/A(E), 2198/A(E) und 2208/A in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Bernhard Vock, Mag. Daniela Musiol, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag. Christiane Brunner, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann und Dr. Josef Cap.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 04

                    Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher                                                 Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann