2386 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 861/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bereits im Jahr 1996 unterstützten mehr als 450.000 Österreicherinnen und Österreicher im Rahmen des Tierschutz-Volksbegehrens die Forderung nach einem einheitlichen Bundestierschutzgesetz und die Forderung, ‚dass der Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen werden soll‘.

Am 27. Mai 2004 konnte das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere nach langen Verhand­lungen einstimmig im Nationalrat beschlossen werden. Die Schaffung eines Bundes-Tierschutzrates und eine weitere Novellierung des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2007 zeugen von der  Motivation aller Beteiligten, sich auch weiterhin zum Schutz unserer Tiere als Mitgeschöpfe zu bekennen und laufend Verbesserungen für deren tierisches Dasein umzusetzen.

Am 27. Mai 2004 hat der Nationalrat auch die Anlage 2 des Berichts des Verfassungsausschusses (509 der Beilagen, XXII. GP)  mit folgendem Entschließungstext einstimmig beschlossen:

‚Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvents dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.‘

Die Länder Deutschland und Schweiz haben den Tierschutz bereits in ihrer Verfassung verankert. Unsere österreichische Verfassung spiegelt den Grundkonsens unserer Gesellschaft wider und gerade der Schutz, den wir unseren Mitgeschöpfen, den Tieren, angedeihen lassen, ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft.

Aus diesen Überlegungen heraus ist es angebracht, den Tierschutz auch als Staatsziel in unsere Verfassung aufzunehmen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 2. Februar 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Bernhard Vock, Herbert Scheibner, Dietmar Keck, Dr. Peter Fichtenbauer, Stefan Prähauser und Fritz Neugebauer sowie der Staatsekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig zur Vorberatung des gegenständlichen Entschließungsantrages, der Bürgerinitiative Nr. 4 sowie der Anträge 340/A(E) und 290/A(E) einen Unterausschuss im Verhältnis 5:5:3:2:1 einzusetzen.

 

Bei der Konstituierung des Unterausschusses am 17. Oktober 2012 wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zum Obmann, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Bernhard Vock, Mag. Christiane Brunner und Dr. Wolfgang Spadiut zur Obmannstellvertreterin bzw. zu Obmannstellvertretern gewählt. Die Funktion der Schriftführer übernahmen die Abgeordneten Karl Donabauer und Dietmar Keck.

 

Der Unterausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 mit dem gegenständlichen Antrag. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Bernhard Vock, Mag. Daniela Musiol, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Wolfgang Gerstl und Dr. Peter Wittmann das Wort. Über den Entschließungsantrag  konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Über das Ergebnis der Beratungen im Unterausschuss berichtete der Vorsitzende Abgeordneter Dr. Peter Wittmann dem Verfassungsausschuss.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag gemeinsam mit den Anträgen 2316/A, 340/A(E), 290/A(E), 2198/A(E) und 2208/A sowie der Bürgerinitiative Nr. 4 in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Bernhard Vock, Mag. Daniela Musiol, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag. Christiane Brunner, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann und Dr. Josef Cap.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 861/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: B, dagegen: S, V, F, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 04

                    Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher                                                 Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann