2458 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (2403 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013)

Nach geltendem Recht erlöschen bei einer Adoption durch einen Wahlvater bzw. eine Wahlmutter die familienrechtlichen Beziehungen zum leiblichen Vater bzw. zur leiblichen Mutter (vgl. § 197 Abs. 2 ABGB). Aufgrund dieser Regelung konnte bislang ein gleichgeschlechtlicher Partner das leibliche Kind des anderen nicht adoptieren, ohne die rechtliche Beziehung zu diesem Elternteil aufzuheben. Der EGMR sieht darin eine Verletzung von Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK (siehe X u. a. gegen Österreich, 19.2.2013, Beschw-Nr. 19010/07).

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im ABGB und im EPG soll erreicht werden, dass die familienrechtlichen Beziehungen des leiblichen Elternteils zum Kind nicht durch die Annahme des Kindes durch den gleichgeschlechtlichen Partner dieses Elternteils aufgehoben werden. Außerdem soll durch eine neue Gliederung der betroffenen Bestimmungen die Verständlichkeit des Gesetzestextes verbessert werden.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Eva-Maria Himmelbauer, BSc, die Abgeordneten Christoph Hagen, Ridi Maria Steibl, Dr. Johannes Hübner, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Elisabeth Grossmann, Gerald Grosz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Karin Hakl und Mag. Harald Stefan sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, nicht anwesend: B) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2403 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 19

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                           Mag. Peter Michael Ikrath

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann