2473 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (2443 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2013)

Die geltenden Bestimmungen des Schifffahrtsrechts erfordern vor allem im Hinblick auf die treffsichere innerstaatliche Anwendung von Unionsrecht geringfügige formalrechtliche Korrekturen ohne nennenswerte Auswirkungen im Tatsächlichen, in finanzieller Hinsicht und auf die von den geltenden Regelungen bereits erfassten Adressaten.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

             -  Rafting wird vom Konzessions- zum Anmeldegewerbe.

             -  Verpflichtung zur Errichtung und Tragung der Kosten von Schifffahrtszeichen für sonstige Anlagen (SchFG)

             -  Auslagerung der Durchsetzung der Pflicht zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen (SchFG)

             -  Erstreckung periodischer Überprüfung bestimmter Schifffahrtsanlagen (SchFG)

             -  Anpassungen schifffahrtsgewerblicher Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeugen an unionsrechtliche Bestimmungen (SchFG)

             -  Einführung Kapitänspatent A, Verordnungsermächtigung (Schiffsführerverordnung)

             -  Liberalisierung gewerbsmäßiger Schiffsführerschulung (SchFG)

             -  Fortgesetzte Ausstellung von Seedienstbüchern (SeeSchFG)

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig, Abgeordneten Christoph Hagen zur Teilnahme an dieser Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Korrektur eines reinen Formalfehlers betreffend die Numerierung.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 19

                                  Johann Singer                                                                     Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann