2475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (2439 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 ist Artikel 5 genannter VO, der die „Unabhängigen Einrichtungen zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsregeln“ betrifft bis zum 31. Oktober 2013 entsprechend der in der VO genannten Vorgaben in nationales Recht zu implementieren. Dies bedingt die nationale Schaffung einer Rechtsgrundlage, um innerstaatlich eine unabhängige Stelle zur nationalen Überwachung der int. Vorgaben an die Fiskalpolitik einrichten zu können. Auch Artikel 3 des Vertrags über die Stabilität, Koordinierung und Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion, BGBl. III Nr. 17/2013 enthält eine analoge Regelung, welche umzusetzen ist.
In Österreich wurde hierzu entschieden, den Staatsschuldenausschuss entsprechend anzupassen (was sich auch in der Umbenennung in Fiskalrat manifestiert) und mit diesen Aufgaben zu betrauen.
Mit dem Inkrafttreten der Novelle soll die bisherige Funktionsperiode des Rates ex lege enden, was sonst Ende 2013 der Fall wäre.
Kompetenzgrundlage:
Der vorliegende Entwurf stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 5 B–VG.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2013 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Budgetausschuss einstimmig Abgeordneten Ing. Robert Lugar zur Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Michael Ehmann die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Mag. Rainer Widmann, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V dagegen: F, B, G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2439 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2013 06 19
Michael Ehmann Jakob Auer
Berichterstatter Obmann