2479 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 2228/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Besteuerung von Rücklagen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften, die die Grenze von 10 Prozent der Bilanzsumme überschreiten

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wohnbaugenossenschaften, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) den Status der ‚Gemeinnützigkeit‘ genießen, verfügen oft über bedeutende Rücklagen. Diese werden angelegt, was den betreffenden Genossenschaften arbeitsloses Einkommen in bedeutendem Umfang verschafft. Dies entspricht jedoch nicht dem Zweck einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft, die dem Gesetz zufolge zwar kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert zu arbeiten hat. Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften sind von sämtlichen Ertragssteuern befreit. Diese Regelung kann nur solange als sinnvoll erachtet werden, als die resultierenden finanziellen Vorteile direkt an den Nutzer in Form sinkender Mieten zugutekommen.

Rücklagen in der Höhe von über zehn Prozent der jeweiligen Bilanzsumme der betreffenden gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft sollen, der jeweils geltenden Höhe der Kapitalertragssteuer entsprechend, besteuert werden. Die dadurch lukrierten Einnahmen sollen in ihrer Gesamtheit zweckgebunden dem Bundeszuschuss zur Wohnbauförderung zugeführt werden.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.­Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Bernhard Vock, Franz Kirchgatterer, Johann Hell, Karl Donabauer und Johann Singer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Michael Praßl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 20

                                  Michael Praßl                                                                 Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau