2482 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 2256/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den Drehtüreffekt im gemeinnützigen Wohnbau

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Gemeinnützige Wohnbau sollte die Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum versorgen. Diverse Gesetzesänderungen in der Vergangenheit haben den Sektor von seinem ursprünglichen Auftrag entfremdet. Besonders in Vorstandsetagen und Aufsichtsräten tummeln sich unzählige rote und schwarze Funktionäre, altgediente Parteigänger und Günstlinge. Diese werden in vielen Fällen nach beendeter aktiver Politkarriere mit hochdotierten Positionen in der der Bezeichnung nach gemeinnützigen Wohnungswirtschaft versorgt. Die Kosten für diese proporzartig besetzten Futtertröge tragen die Bewohner, die sich ohnehin in vielen Fällen mit überhöhten Mieten konfrontiert sehen.

Zudem scheint das Management teilweise nicht nach Maßgabe der Qualifikation gewählt zu werden, sondern nach dem Parteibuch bzw. lebenslanger Parteitreue. Dies deutet auf Nepotismus hin, lässt jedoch nicht auf adäquate Unternehmensführung schließen. Skandale wie um die steirische ‚Rottenmanner‘ – die erhebliche Spekulationsverluste eingefahren hat, wie der Rechnungshof festhielt – bestätigen diese Vermutung.

Unter ökonomischen Ansätzen betrachtet erscheint es sinnvoll und qualitäts- sowie wettbewerbssichernd, die enge Vernetzung von Politik und gemeinnütziger Wohnungswirtschaft zu entflechten. Drehtüreffekte haben im Allgemeinen negative Effekte auf die Wohlfahrt. Deshalb sollen Mandatare während der Laufzeit ihres Mandates und bis einschließlich fünf Jahre danach, von Vorstandspositionen, Aufsichtsräten und der Geschäftsführung gemeinnütziger Wohnbauträger und Tochterunternehmen ausgeschlossen sein – es sei denn, der Bauträger befindet sich zumindest teilweise im Besitz von Bund, Ländern und Kommunen.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.­Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Bernhard Vock, Franz Kirchgatterer, Johann Hell, Karl Donabauer und Johann Singer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hell gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 20

                                    Johann Hell                                                                   Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau