2484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 2264/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennung von Gemeinnützigkeit und Privatwirtschaft

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. April 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemeinnützige Bauvereinigungen sind theoretisch an das Kostendeckungsprinzip gebunden. Sie sollten nicht gewinnorientiert agieren, um der Bevölkerung dadurch leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Steuerliche Privilegien gegenüber rein marktwirtschaftlichen Mitbewerbern und großzügige Ausschüttung von staatlichen Fördermitteln sollen es ermöglichen, dem genannten sozialpolitischen Auftrag nachkommen zu können.

Doch in der Realität wurde der Eckpfeiler wahrer Gemeinnützigkeit durch diverse Gesetzesänderungen ausgehöhlt. So ist es dem WGG unterliegenden Unternehmen möglich, Tochterunternehmen zu besitzen, die diesem Gesetz nicht unterliegen. Der Rechnungshof kritisierte bereits, dass die Baukosten im gemeinnützigen Bereich überdurchschnittlich hoch angesiedelt sind. Die Beauftragung unternehmenseigener Firmen ermöglicht es, das Kostendeckungsprinzip zu umgehen und steuerliche Vorteile des Mutterunternehmens zweckentfremdet zu nutzen. Das Geld zirkuliert nicht mehr innerhalb der Wohnungswirtschaft, sondern wird daraus abgezogen. Entsprechend niedrigere Bauleistungen und höhere finanzielle Belastungen der Bewohner sind die Folge. Diese Effekte stehen den Prinzipien der Gemeinnützigkeit jedoch entgegen.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.­Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Bernhard Vock, Franz Kirchgatterer, Johann Hell, Karl Donabauer und Johann Singer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 20

                       Mag. Elisabeth Grossmann                                                     Mag. Ruth Becher

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau