2492 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2197/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelin sowie Weiterentwicklung von EURATOM zu einem europäischen Atomausstiegsprogramm

Die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Entscheidung des tschechischen Umweltministeriums, dem Ausbau des südböhmischen Atomkraftwerks Temelin zuzustimmen, stößt in Österreich auf großes Unverständnis. Die Genehmigung ist nicht nachvollziehbar, weil nicht einmal klar ist, welcher Reaktortyp genehmigt wurde und das Verfahren aus der Sicht der unterfertigten Abgeordneten im Widerspruch zu europäischem Recht steht.

Die Situation stellt sich so dar, dass die tschechische Regierung keinerlei Lehren aus Fukushima gezogen hat. Die Entscheidung des Umweltministeriums ist nicht nur ein Rückschritt in der Energiepolitik sondern auch eine Gefährdung von Nachbarstaaten wie Österreich in unabsehbarem Ausmaß.

Es ist daher ein Gebot der Stunde, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Ausbau des AKW Temelin um die Blöcke 3 und 4 zu verhindern.

Ein weiterer wichtiger Punkt im Bemühen um einen europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie ist die Neuausrichtung von EURATOM. Die europäische Atomgemeinschaft EURATOM muss im Jahr zwei nach Fukushima und 56 Jahre nach ihrer Gründung im Jahr 1957 umfassend auf ihre strategische Ausrichtung überprüft werden. Aufgrund der unkalkulierbaren Risiken, der folgenschweren Unfälle und der fehlenden Nachhaltigkeit haben sich auch führende Atomnationen wie Deutschland zum Ausstieg aus dieser Hochrisikotechnologie entschlossen. Sohin verändern sich die energetischen Rahmenbedingungen in Europa zusehends, worauf auch EURATOM zu verändern ist.

Eine wesentliche finanzielle und logistische Herausforderung beim geordneten Ausstieg von Atomkraft ist auch der Umgang mit bzw. die Entsorgung der Atomkraftwerke selbst. Im Sinne der besonderen Verantwortung von EURATOM für die europäischen Atomenergieanlagen treten die unterzeichneten Abgeordneten dafür ein, dass die Ziele der Europäischen Atomgemeinschaft in Richtung geordneter Atomausstieg abändert werden, wozu insbesondere auch der Rückbau und die fachgerechte Entsorgung der ehemaligen Atomkraftwerke zählt.

Auch die Forschungsaufgaben von EURATOM müssen umfassend überarbeitet werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Strom vollständig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen und so Europa einen Schritt näher zur Energieautarkie zu führen. Eine Voraussetzung dafür ist die Förderung der öffentlichen Grundlagenforschung und die Fokussierung der europäischen Energieforschungsaktivitäten auf das Ziel der Energieautarkie. Dazu gehört auch, dass die Energieforschung insgesamt deutlich ausgeweitet wird und dass die verschiedenen Forschungsaktivitäten besser vernetzt werden. Dabei muss die gesamte Bandbreite der erneuerbaren Energien, der Effizienztechnologien und der Speichertechnologien bedacht werden.

Die Mittel für die Kernfusionsforschung sind hingegen streng zu hinterfragen und auf ein Mindestmaß zurückzuführen, weil diese Technologie keine Energiealternative innerhalb eines absehbaren Zeitraums darstellen wird.

Gerade Österreich hat als atomkraftfreies Land die Chance und auch die Verpflichtung in dieser politischen Angelegenheit eine Führungsrolle einzunehmen und auf diesem Weg Europa in eine positivere, nachhaltige Zukunft zu führen. Das Zeitfenster für diese Herausforderung ist aufgrund der noch immer wirkenden Betroffenheit der Bevölkerung in weiten Teilen Europas offen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Gabriela Moser, die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Hermann Gahr, Mag. Michael Hammer, Walter Schopf, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Hannes Weninger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Im Anschluss an die Debatte wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Bei der wiederaufgenommenen Verhandlung am 7. Mai 2013 wurde der gegenständliche Entschließungsantrag 2197/A(E) vom Umweltausschuss neuerlich in Beratung gezogen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Hornek, Dr. Gabriela Moser, Mag. Rainer Widmann, Werner Neubauer, Dietmar Keck, Hannes Weninger, sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Im Anschluss an die Debatte wurden die Verhandlungen neuerlich vertagt.

 

An der am 20. Juni 2013 im Umweltausschuss durchgeführten Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hannes Weninger, Dr. Gabriela Moser, Mag. Rainer Widmann, Werner Neubauer, Walter Schopf, Ing. Hermann Schultes, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2197/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G dagegen: S, V, F, B).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 20

                                   Erwin Hornek                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau