2495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

über den Antrag 2305/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird

sowie

über den Antrag 1623/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig­Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 2305/A am 22. Mai 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bisher konnten gemäß § 91. Abs. (1) schriftliche Anfragen von Abgeordneten an die Bundesregierung oder ihre Mitglieder zwar außerhalb von Sitzungen aber nur innerhalb einer Tagung des Nationalrates eingebracht werden.

Bereits seit längerer Zeit gibt es eine Debatte über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung. Diese Debatte wurde in der Präsidialkonferenz des Nationalrates aufgegriffen, in der Einhelligkeit dahingehend erzielt wurde, diese zeitliche Einschränkung zu beseitigen.

Durch die vorliegende Novelle soll es in Hinkunft auch möglich sein, schriftliche Anfragen an die Bundesregierung oder ihre Mitglieder in der tagungsfreien Zeit zu richten.

Eine analoge Regelung – wie für die Bundesregierung oder deren Mitglieder – galt bisher auch für Anfragen von Abgeordneten an den Präsidenten des Rechnungshofes.

Durch die vorliegende Novelle sollen solche Anfragen in Hinkunft auch in der tagungsfreien Zeit eingebracht werden können.

Die Bestimmungen für die Beantwortung der schriftlichen Anfragen bleiben unverändert.“

 

Der Nationalrat hat den gegenständlichen Antrag (2305/A) am 14. Juni 2013 in seiner 209. Sitzung in erste Lesung genommen. Im Anschluss erfolgte die Zuweisung dieser Vorlage an den Geschäftsordnungsausschuss.

 

Die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 1623/A am 6. Juli 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Kontrolle der Vollziehung ist eine Kernaufgabe des Nationalrats. Umso unverständlicher ist es, dass bisher schriftliche Anfragen an die Bundesregierung oder einzelne ihrer Mitglieder und an den Präsidenten des Rechnungshofes nur innerhalb einer Tagung gestellt werden können, also nicht während der zweimonatigen Sommerpause des Nationalrats. Die zweimonatige Beantwortungsfrist für schriftliche Anfragen läuft hingegen auch während der tagungsfreien Zeit ungehemmt weiter. Die Sommerpause behindert also nur die Abgeordneten zum Nationalrat. Diese nur historisch erklärbare Regelung ist heute sowohl für die Bevölkerung als auch für die auch im Sommer tätigen Volksvertreter gänzlich unverständlich und nicht länger akzeptabel.

Die Antragsteller schlagen daher vor, diese sachlich unnötige Beschränkung des Rechts, schriftliche Anfragen einzubringen, zu beseitigen.“

 

Der Nationalrat hat den gegenständlichen Antrag (1623/A) am 15. November 2011 in seiner 130. Sitzung in erste Lesung genommen. Im Anschluss erfolgte die Zuweisung dieser Vorlage an den Geschäftsordnungsausschuss.

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat den Initiativantrag 1623/A erstmals in seiner Sitzung am 18. März 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Herbert Scheibner, die Abgeordneten Werner Herbert, Peter Haubner, Otto Pendl und Dieter Brosz, MSc.

Im Zuge der Debatte hat der Abgeordnete Werner Herbert zu 1623/A einen Abänderungsantrag eingebracht.

Die Vorberatungen des Antrages 1623/A wurden schließlich am 18. März 2013 mit Stimmenmehrheit vertagt.

 

In seiner Sitzung am 20. Juni 2013 hat der Geschäftsordnungsausschuss die Initiativanträge 2305/A und 1623/A gemeinsam in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter zu 2305/A fungierte der Abgeordnete Hannes Weninger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hannes Weninger, Mag. Harald Stefan sowie Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Herbert Scheibner, Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Daniela Musiol einen gesamtändernden Abänderungsantrag zu 2305/A eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1 und 2:

Es handelt sich um die Behebung redaktioneller Versehen in der vorletzten Novelle, BGBl. I Nr. 66/2012. Außerdem soll es mit der Änderung in §32f Abs. 1 den Ständigen Unterausschüssen in ESM-Angelegenheiten ermöglicht werden, zum einen auch eine Aussprache über aktuelle Fragen aus ihrem Arbeitsbereich gemäß § 34 Abs. 5 GOG-NR durchzuführen, und zum anderen auch – jeweils mit Zweidrittelmehrheit - eine Ergänzung der Tagesordnung oder die Absetzung eines Tagesordnungspunktes vornehmen zu können. Damit wird den Anforderungen der bestehenden Ausschusspraxis entsprochen. Die Änderung der bisherigen Wendung „in den folgenden Absätzen“ zu „im Folgenden“ dient der sprachlichen Klarstellung, da auch schon der Folgesatz eine Ausnahmeregelung umfasst.

 

Zu Z 3 und 4:

Der vorliegende Antrag weist in den Änderungsanweisungen überflüssige Punkte und Klammern auf, die im Sinne der legistischen Richtlinien entfallen sollten.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Antrag 2305/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Herbert Scheibner, Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Daniela Musiol einstimmig beschlossen.

 

Damit gilt der Antrag 1623/A als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 20

                               Hannes Weninger                                                              Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann