2497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (2411 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Einsparungen und Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung der Schülerbeihilfe erzielt werden. Für das Verfahren zur Abwicklung des Schülerbeihilfengesetzes existiert bereits seit mehreren Jahren eine IT-Infrastruktur. Allerdings ist bei diesem Verfahren im Vorfeld der Bescheiderstellung ein sehr hoher Anteil nicht automatisierter Verfahrensschritte notwendig. Sowohl die Erfahrungen mit dem bisherigen Schülerbeihilfeverfahren selbst, als auch das Ergebnis des Bürger/innen-Projekts des BMF, initiiert zur Entlastung von Bürger/innen in behördlichen Verfahren, sowie eine Empfehlung des Rechnungshofes (RH-Bericht GZ 860.118/002-181/11) legten eine Weiterentwicklung des SHB-Online-Verfahrens im Sinne eines modernen E-Government-Verfahrens nahe.

Insbesondere die Übermittlung von Nachweisen auf elektronischem Wege soll die Bürger/innen von der Informationspflicht (Vorlegen von kopierten Nachweisen) entlasten. Es soll aber auch gleichzeitig das Verfahren beschleunigen, da gerade die Nachforderung unvollständiger Anträge alle Verfahren verzögern, indirekt auch jene, in denen die Anträge gleich vollständig mit den erforderlichen Nachweisen vorgelegt wurden.

Zu diesem Zweck ist eine gesetzliche Ermächtigung zur Datenübermittlung erforderlich, die mit der Novelle umgesetzt werden soll. Das Studienförderungsgesetz diente hierbei als Vorlage. Dessen Bestimmungen zur Ermöglichung dieser automationsunterstützten Übermittlung wurden im Wesentlichen für das Schülerbeihilfengesetz adaptiert.

Die Schülerbeihilfen sollen in prekären finanziellen Situationen den Familien bei der Ausbildung ihrer Kinder helfen. Die Beihilfe hat keinerlei Einfluss auf die Leistung der Schüler/innen. Im Gegenteil: statistisch gesehen sind immer mehr Nachhilfestunden nötig, sodass gerade Kinder in momentanen Leistungstief erhöhten Finanzbedarf haben. Sieht man die Erhöhung wegen ausgezeichnetem Schulerfolg als „Belohnung“ an, so müsste dies auch nichtbedürftigen Schülern/Schülerinnen zustehen. Gleichzeitig fällt ein äußerst hoher Verwaltungsaufwand (Feststellung des Notendurchschnitts bzw. der Schulstufenwiederholung) weg.

Weitere Änderungen dienen zur Klarstellung von Missverständnissen bzw. zu redaktionellen Korrekturen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Sonja Ablinger die Abgeordneten Elmar Mayer, Christine Marek, Nikolaus Prinz, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Stefan Markowitz (Teilnahme mit beratender Stimme aufgrund eines Beschlusses gem. § 37 Abs. 2 GOG), Anna Franz und Bernhard Vock sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmen­mehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, B) beschlossen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2411 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 20

                                  Sonja Ablinger                                                           Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann