2499 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (2436 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird

Die mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2006/07 eingeführte Zusammenführung zweier kleiner allgemein bildender Pflichtschulen unter eine gemeinsame Leitung hat sich bewährt, die betreffende Regelung erweist sich aber aufgrund der gesetzten engen Rahmenbedingungen (Mitbetrauung nur mit einer weiteren Schule und der Begrenzung der Klassenhöchstzahl an den gemeinsam geleiteten Schulen mit insgesamt zwölf Klassen) als zu eng.

Daher soll mit diesem Gesetzentwurf die Grundlage dafür geschaffen werden, dass für die Leitung mehrerer Schulen künftig die Erfüllung der Ernennungsvoraussetzungen für eine der gemeinsam geleiteten Schulen genügt.

In den Polytechnischen Schulen werden vor allem im Bereich der Gegenstände Deutsch, lebende Fremdsprache und Mathematik aber auch in einzelnen weiteren Gegenständen mit den Hauptschulen vergleichbare Lehrinhalte unterrichtet. Es soll daher künftig für die Ernennung zur Lehrerin oder zum Lehrer bzw. zur Leiterin oder zum Leiter einer Polytechnischen Schule auch die Ablegung eines Lehramtes für die Hauptschule und Neue Mittelschule genügen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Sonja Ablinger die Abgeordneten Elmar Mayer, Christine Marek, Nikolaus Prinz, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Stefan Markowitz (Teilnahme mit beratender Stimme aufgrund eines Beschlusses gem. § 37 Abs. 2 GOG), Anna Franz und Bernhard Vock sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2436 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 06 20

                                  Sonja Ablinger                                                           Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann