2512 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2070/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, zuletzt geändert durch BGBl 50/2012, geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. September 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Hohe Temperaturen erhöhen das Risiko schwerwiegender Arbeitsunfälle. Bei Arbeiten im Freien, etwa im Bauwesen, zeigt sich, dass die wärmsten Monate auch jene mit den höchsten Unfallraten sind. Vor allem im Juli steigt die Zahl der Unfälle um etwa zehn Prozent.

Bei Temperaturen von 30 Grad sinken Reaktionsgeschwindigkeit und Koordinationsfähigkeit bereits um ein Viertel, bei 35 Grad ist bereits mit 50 Prozent Leistungseinbuße zu rechnen. Dadurch wird die Hitze - ähnlich wie die Ermüdung - zum Risikofaktor. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle im Ortsgebiet steigt ab einer Temperatur von 32 Grad um bis zu 22 Prozent.

Angesichts der Zielsetzung der Reduktion von Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und daraus resultierender Invalidität ist daher gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass Arbeit unter besonders belastenden Umständen auf das unbedingt notwendige Mindestmaß reduziert wird.

Die vorgesehene Regelung ermöglicht Unternehmen, bereits begonne Tätigkeiten abzuschließen bzw. in Ausnahmefällen durch entsprechende Arbeitsorganisation und Personeneinsatz im Höchstausmaß von zwei Stunden dringende Tätigkeiten fortzuführen. Die vorgeschlagene Grenze von 32° C ergibt sich aus der Tatsache, dass ab dieser Temperatur eine signifikante Erhöhung der Unfallhäufigkeit nachweisbar ist und ArbeitnehmerInnen, die – etwa am Bau – unter Bedingungen einer Temperatur von 32° Außentemperatur arbeiten müssen, nicht allein von einer hohen Umgebungstemperatur, sondern in der Regel auch von starker direkter Sonneneinstrahlung betroffen sind. Im Hitzeindex HI wird darauf hingewiesen, dass direkte Sonneneinstrahlung die Wirkung der Hitze um bis zu 8° C erhöht. Damit erhöht sich die Gefahr von gesundheitlichen Folgen erheblich.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Walter Schopf, August Wöginger, Werner Neubauer und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G,B, dagegen: S,V,F ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013 06 25

                                   Dietmar Keck                                                                   Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau