2517 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Bürgerinitiative Nr. 55/BI betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 55/BI wurde dem Nationalrat am 7. Dezember 2012 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Die Bankenkrise hat in großen Teilen der Bevölkerung zu einem erheblichen Vertrauensverlust gegenüber den etablierten Institutionen des Geldwesens geführt. Gleichzeitig haben sich die Bedingungen der Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben drastisch verschlechtert (Basel II und III).

In dieser Situation haben innovative Unternehmen und Initiativen gemeinsam mit BürgerInnen die Möglichkeit der direkten Kreditgewährung entdeckt: BürgerInnen stellen Betrieben und Initiativen ihres Vertrauens im Wege direkter Darlehen Geld zur Verfügung. Anstatt ihr Geld einer Bank zur Verwendung für (meist) unbekannte Zwecke zu geben, geben sie es lieber und mit mehr Vertrauen Unternehmen und Initiativen, die ihnen bekannt sind, mit deren Geschäftstätigkeit sie sich identifizieren und deren Entwicklung sie häufig unmittelbar mitverfolgen können.

Die Finanzmarktaufsicht hat gegen Betriebe und Initiativen, die sich auf diese Weise finanzieren, Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet mit der Begründung, diese Finanzierungsform stelle ein gewerbliches Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs.1 Z.1 Bankwesengesetz dar. Die FMA fordert die sofortige Rückzahlung der gewährten Darlehen und droht darüber hinaus mit empfindlichen Strafen.

Diese Vorgangsweise gefährdet einen auch volkswirtschaftlich äußerst positiven Ansatz zur Kreditversorgung von Klein- und Mittelbetrieben sowie ökologischer und sozialer Initiativen. BürgerInnen sollen daran gehindert werden, Unternehmen Darlehen zu geben, die sie selbstverantwortlich unterstützen wollen bzw. denen sie auf Grund eigener Wahrnehmung und oft auch auf Grund einer persönlichen Beziehung vertrauen. Stattdessen sollen sie gezwungen werden, ihr Geld in die etablierte Finanzwirtschaft einzubringen, deren Geschäftspraktiken ihnen oft zuwider sind und deren kurzfristiges Gewinndenken sie ablehnen.

Es bedarf daher einer Klarstellung im Bankwesengesetz, dass die Entgegennahme von Darlehen zur direkten Verwendung im Betrieb oder für Initiativen wie z.B. Bürgerkraftwerke oder Sozialprojekte im nationalen und internationalen Bereich kein gewerbliches Einlagengeschäft darstellt. Am Beispiel des Schremser Schuhfabrikanten Heinrich Staudinger ist klar erkennbar, dass die Entgegennahme von Darlehen aus seinem Kundennetz und Freundeskreis ausschließlich der Finanzierung von Investitionen seiner Schuherzeugung dient und im Rahmen seines Schuhmachergewerbes erfolgt und nicht im Rahmen eines bankgewerblichen Einlagengeschäftes, dessen Wesen gerade nicht die unmittelbare Verwendung sondern die Weitergabe der eingelegten Gelder an Kreditnehmerlnnen ist. Dieser fundamentale Unterschied ist auch im Gesetz zu berücksichtigen bzw. klarzustellen.

Ersuchen an den Nationalrat:

Die Unterzeichneten ersuchen den Nationalrat um gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung der Freiheit von BürgerInnen, ihr Geld aufgrund eigenen Urteils und eigener Entscheidung ohne Bankenzwang im direkten Wege für Unternehmen und Initiativen ihres Vertrauens zur Verfügung stellen zu können.“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 10. Dezember 2012 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2013 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, sie zur weiteren Behandlung dem Finanzausschuss zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Finanzausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 55/BI in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Kai Jan Krainer, .die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Mag. Peter Michael Ikrath, Maximilian Linder, Mag. Werner Kogler, Dr. Christoph Matznetter, Martina Schenk und Dr. Ruperta Lichtenecker sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Kai Jan Krainer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2013-06-25

                                 Kai Jan Krainer                                                     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann