2576 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 2370/A der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1.: Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff „Glyphosate“ hinsichtlich der Indikation „Sikkation“ (Abtötung von Kulturpflanzen durch Pflanzenschutzmittel vor der Ernte zur Reifebeschleunigung): Bis zum Abschluss der Bewertung des Wirkstoffes auf Unionsebene soll im Sinne des Vorsorgeprinzips zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus der menschlichen Gesundheit vorläufig ein Verbot als bedenklich erachteter Anwendungsformen vorgesehen werden.

Zu Z 2.: Festlegung einer Aufbrauchfrist bzw. Abverkaufsfrist für Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide enthalten: Die vorgesehene Regelung soll als Begleitmaßnahme zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 dienen. Außerdem soll aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes auch das Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide auf Wintergetreide (Winterweizen, Winterdinkel, Wintertriticale und Winterroggen) ausgedehnt werden. Die entsprechenden Einträge im Pflanzenschutzmittelregister wären aus Gründen der Rechtsklarheit von der zuständigen Behörde richtigzustellen. Pflanzenschutzmittel dürfen ab 1. Oktober 2013 nur noch mit entsprechend angepasster Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

Sonstige Begleitmaßnahmen: Zur Sensibilisierung der privaten Verwenderinnen und Verwender soll die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in Form der Selbstbedienung ausgeschlossen und auf den Fachhandel beschränkt werden. In der PflanzenschutzmittelVO soll deswegen vorgesehen werden, dass Pflanzenschutzmittel nicht in Betrieben, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel in Verkehr bringen (Lebensmitteleinzelhandel), oder in Form der Selbstbedienung verkauft werden dürfen.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 2013 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Hermann Schultes die Angeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jannach sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.Ing. Nikolaus Berlakovich und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Dieser Antrag dient der Beseitigung von Redaktionsversehen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2013 07 03

                          Ing. Hermann Schultes                                                               Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann