281 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 278/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Rahmen der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 13. Juli 2007 wurde im Zuge der Nominierung von Dr. Hubert Weber als österreichisches Mitglied im Europäischen Rechnungshof die Frage diskutiert, ob der Übermittlung der Namen anderer Kandidaten datenschutzrechtliche Bedenken entgegenstehen. Zumal gemäß Art. 23c B-VG die österreichische Mitwirkung an der Ernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes zwar der Bundesregierung obliegt, diese aber gemäß Abs. 2 leg. cit. das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen hat.

Im Schreiben der damaligen Staatssekretärin für Regionalpolitik und Verwaltungsreform vom 30. Juli 2007, GZ: BKA-810.194/0001-V/3/2007, an die Frau Präsidentin des Nationalrats begründet diese ihre Weigerung, dem Hauptausschuss des Nationalrats die Daten der Mitbewerber bekanntzugeben, mit § 1 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes 2000, wonach jedermann, ‚insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens’, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten habe. Laut § 1 Abs. 2 DSG 2000 sind aber Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung ‚zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen’ zulässig.

Abgesehen davon, dass es sich bei den Bewerbern um die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament um Personen von öffentlichem Interesse handelt, die sich durch ihre Bewerbung freiwillig diesem öffentlichen Interesse aussetzen, sind die Mitglieder des Hauptausschusses demokratisch legitimierte und gewählte Vertreter des österreichischen Volkes, also des Souveräns. Durch die Weigerung der damaligen Staatssekretärin für Regionalpolitik und Verwaltungsreform, dem Nationalrat die Namen der Mitbewerber bekanntzugeben, wird das gesetzlich vorgesehene ‚Einvernehmen mit dem Hauptausschuss’ zur Farce.

Die Stärkung der Oppositionsrechte, die von der SPÖ, als diese in der Opposition war, insbesondere von Dr. Josef Cap, so vehement gefordert wurden, könnten durch diese Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes teilweise erreicht werden. Die Wahl im Hauptausschuss entscheidet wer in den EU-Rechnungshof entsandt wird.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Herbert Scheibner, Angela Lueger, Karl Donabauer, Mag. Werner Kogler, Mag. Christine Lapp und Bernhard Vock.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 06 30

                            Dr. Peter Sonnberger                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann